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-rw-r--r-- | Vereinskram/Statuten-Synopse.mdwn | 52 |
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diff --git a/Vereinskram/Statuten-Synopse.mdwn b/Vereinskram/Statuten-Synopse.mdwn index f502c111..08500219 100644 --- a/Vereinskram/Statuten-Synopse.mdwn +++ b/Vereinskram/Statuten-Synopse.mdwn @@ -124,7 +124,7 @@ dito<br/> <tr> <td>-</td> -<td><b>Art. 7b Ruhen der Mitgliedschaft</b></td> +<td><b>Art. 7b Ruhen der Mitgliedschaft</b><br/>(Neu Artikel 8)</td> <td>Ist ein Mitglied mit seinem Beitrag im Rückstand, so ruht die Mitgliedschaft, bis zum Eingang der Zahlungen.<br/> Dies hat folgende Auswirkungen: <ul> @@ -142,13 +142,13 @@ Damit es nicht soweit kommen muss, wird darum gebeten rechtzeitig einen Antrag a Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über eine Rehabilitierung oder einen endgültigen Ausschluss des Mitgliedes. Die Mitgliederversammlung kann das Mitglied dann ohne Angabe von Gründen ausschliessen.<br/> <i>Erläuterungen: [Artikel 72 des Zivilgesetzbuches](http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a72) fordert, dass Ausschliessungen entweder von den Statuten geregelt ohne Angabe von Gründen erfolgen, oder unter einer Liste von Gründen erfolgen können, oder alternativ «aus wichtigen Gründen». Diese Gründe zu definieren könnte sehr kompliziert werden. Wir legen das Vertrauen in die Hand der Mitgliederversammlung, Mitglieder nicht aus fadenscheinigen Gründen auszuschliessen.</i> </td> -<td><b>Art. 8 Ausschluss</b></td> +<td><b>Art. 8 Ausschluss</b><br/>(Neu Artikel 9)</td> <td>dito </td> </tr> <tr> <td>Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das Vereinsvermögen. </td> -<td><b>Art. 9 Anspruch auf das Vereinsvermögen</b></td> +<td><b>Art. 9 Anspruch auf das Vereinsvermögen</b><br/>(Neu Artikel 10)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -163,7 +163,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über eine Rehabilitierung oder einen Die reguläre Mitgliederversammlung kann entscheiden, aufgrund von persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten können. </td> -<td><b>Art. 10 Mitgliederbeitrag</b></td> +<td><b>Art. 10 Mitgliederbeitrag</b><br/>(Neu Artikel 11)</td> <td>dito<br/> +Anstatt einem monatlichen Mitgliederbeitrag kann auch ein jährlicher Beitrag entrichtet werden.<br/> +Die genaue Höhe des Mitgliederbeitrags und die Modalitäten der Zahlung werden in einem gesonderten Reglement festgelegt.</td> @@ -172,7 +172,7 @@ Die reguläre Mitgliederversammlung kann entscheiden, aufgrund von persönlich v <tr> <td>Weitere Mittel des Vereins werden aus Geld- und Sachspenden, ehrenamtlicher Mitarbeit, privaten und öffentlichen Beiträgen, freiwilligen Zuwendungen jeder Art und Erträgen aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszweckes beschafft. </td> <td><b>Art. 11 Weitere Mittel</b></td> -<td><b>Art. 11 Weitere Mittel und Tätigkeiten</b><br/> +<td><b>Art. 13 Weitere Mittel und Tätigkeiten</b><br/> dito +<br/> Zur Verwirklichung seiner Ziele organisiert oder unterstützt der Verein insbesondere Veranstaltungen und Aktionen. </td> @@ -180,7 +180,7 @@ Zur Verwirklichung seiner Ziele organisiert oder unterstützt der Verein insbeso <tr> <td>Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. </td> -<td><b>Art. 12 Haftung</b></td> +<td><b>Art. 12 Haftung</b><br/>(Neu Artikel 14)</td> <td>dito <br/> *Hinweis an den Vorstand: Werden Mitarbeiter eingestellt, kann sich aber eine solche persönliche Haftung trotz des Haftungsausschlusses ergeben, wenn die Sozialversicherungsbeträge nicht rechtzeitig an die amtlichen Stellen weitergeleitet werden.*</td> </tr> @@ -200,7 +200,7 @@ Gleichermassen hat die Arbeit des Vereins unter denselben Öffentlichkeitskriter Um die Vereinsräumlichkeiten und die Geräte des Vereins zu nutzen sowie die Dokumentation des Vereins und seiner Geräte zu lesen ist grundsätzlich keine Mitgliedschaft notwendig, diese können jedoch unter Umständen weiteren Restriktionen unterliegen (z.B. kann die Anwesenheit von Vereinsmitgliedern oder die Teilnahme an Einführungen sowie die Entrichtung von Unkostenbeiträgen gefordert werden), welche in speziellen Reglementen dargelegt werden. </td> -<td><b>Art. 13 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien</b></td> +<td><b>Art. 13 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien</b><br/>(Neu Artikel 15)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -213,7 +213,7 @@ Um die Vereinsräumlichkeiten und die Geräte des Vereins zu nutzen sowie die Do <li> die Kontrollstelle.</li> </ul> </td> -<td><b>Art. 14 Organe</b></td> +<td><b>Art. 14 Organe</b><br/>(Neu Artikel 16)</td> <td>Die Organe des Vereins sind:<br/> <ul> @@ -236,7 +236,7 @@ Darüber hinaus besteht eine Jahresabschluss-Mitgliederversammlung, welche die E Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Derartige Anträge sind in die Traktandenliste aufzunehmen, sofern sie der Allgemeinheit der Mitglieder rechtzeitig, das heisst spätestens 3 volle Tage vor dem Datum der nächsten Mitgliederversammlung, über die Mailingliste zugestellt worden sind.<br/> </td> -<td><b>Art. 15 Mitgliederversammlung</b></td> +<td><b>Art. 15 Mitgliederversammlung</b><br/>(Neu Artikel 17)</td> <td> dito</td> </tr> @@ -245,14 +245,14 @@ Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten Mitgliederversammlun <i>Erläuterungen: da wir derzeit noch keine nennenswerte Anzahl an Mitgliedern haben, haben wir hier noch keine Werte festgelegt, um die Beschlussfähigkeit nicht zu beeinträchtigen und schnell handeln zu können. Haben wir erst genug Mitglieder, sollte dieser Artikel angepasst werden.</i> </td> -<td><b>Art. 16 Beschlussfähigkeit</b></td> +<td><b>Art. 16 Beschlussfähigkeit</b><br/>(Neu Artikel 18)</td> <td>dito </td> </tr> <tr> <td>Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten Verhandlungsgegenstände gefasst werden. </td> -<td><b>Art. 17 Traktanden</b></td> +<td><b>Art. 17 Traktanden</b><br/>(Neu Artikel 19)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -261,7 +261,7 @@ Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten Mitgliederversammlun Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich dafür bezeichneten Vertreter aus.<br/> </td> -<td><b>Art. 18 Stimmrecht</b></td> +<td><b>Art. 18 Stimmrecht</b><br/>(Neu Artikel 20)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -274,7 +274,7 @@ Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen Themen erfolge Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht. </td> -<td><b>Art. 19 Beschlussfassung</b></td> +<td><b>Art. 19 Beschlussfassung</b><br/>(Neu Artikel 21)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -309,7 +309,7 @@ Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung sowie einberuf </ul> <i>Erläuterungen: Das Plenum kann den Vorstand zur Durchführung beliebiger Zahlungen anweisen, nicht nur wiederkehrender. Der Artikel erwähnt wiederkehrende Zahlungen aus dem Grund, dass diese nicht für jede Zahlung neu in Auftrag gegeben werden müssen.</i> </td> -<td><b>Art. 20 Befugnisse der Mitgliederversammlung</b></td> +<td><b>Art. 20 Befugnisse der Mitgliederversammlung</b><br/>(Neu Artikel 22)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -320,7 +320,7 @@ Die Vorstandsmitglieder werden an einer speziell ausgezeichneten Jahresabschluss Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte (z.B. Buchhalter, Sekretariatspersonal, Berater, usw.) erledigen lassen. </td> -<td><b>Art. 21 Vorstand</b></td> +<td><b>Art. 21 Vorstand</b><br/>(Neu Artikel 23)</td> <td>dito<br/> +Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.<br/> + Der Vorstand besteht ausschliesslich aus Vereinsmitgliedern. @@ -330,7 +330,7 @@ Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte (z.B. Buchh <tr> <td>Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt und sind wiederwählbar. Ersatzwahlen können mit mindestens 45 Tagen Vorankündigung an einer regulären Mitgliederversammlung durchgeführt werden. </td> -<td><b>Art. 22 Amtsdauer</b></td> +<td><b>Art. 22 Amtsdauer</b><br/>(Neu Artikel 24)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -341,7 +341,7 @@ Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.<br/> Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen. Sämtliche Aufgaben, welche der Vorstand übernimmt, müssen nachvollziehbar dokumentiert und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien publiziert werden. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufgaben welche durch Dritte erledigt werden. Verträge und Vereinbarungen mit Dritten sind schriftlich festzuhalten und nach Möglichkeit zu publizieren. </td> -<td><b>Art. 23 Einberufung</b></td> +<td><b>Art. 23 Einberufung</b><br/>(Neu Artikel 25)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -350,14 +350,14 @@ Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.<br/> Beschlüsse über einen gestellten Antrag können auf dem Korrespondenzweg gefasst werden. Sämtliche Beschlüsse und Details sowie deren Durchführung sind zu dokumentieren und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien zu publizieren. </td> -<td><b>Art. 24 Beschlussfassung</b></td> +<td><b>Art. 24 Beschlussfassung</b><br/>(Neu Artikel 26)</td> <td>dito </td> </tr> <tr> <td>Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände kann der Vorstand Beschlüsse fassen, sofern alle Vorstandsmitglieder zustimmen. </td> -<td><b>Art. 25 Traktanden</b></td> +<td><b>Art. 25 Traktanden</b><br/>(Neu Artikel 27)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -373,7 +373,7 @@ Beschlüsse über einen gestellten Antrag können auf dem Korrespondenzweg gefas </ul> Der Vorstand darf Beschlüsse der Mitgliederversammlung dann zurückweisen, wenn sie den Statuten, dem Reglement oder geltenden Gesetzen widersprechen oder der finanzielle Ruin des Vereins als Folge des Beschlusses zu erwarten wäre. </td> -<td><b>Art. 26 Befugnisse des Vorstandes</b></td> +<td><b>Art. 26 Befugnisse des Vorstandes</b><br/>(Neu Artikel 28)</td> <td>dito </td> </tr> @@ -382,7 +382,7 @@ Der Vorstand darf Beschlüsse der Mitgliederversammlung dann zurückweisen, wenn Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar. </td> -<td><b>Art. 27 Kontrollstelle</b></td> +<td><b>Art. 27 Kontrollstelle</b><br/>(Neu Artikel 30)</td> <td>+Die Kontrollstelle besteht aus mindestens einer Person. Sie müssen nicht notwendigerweise Mitglieder des Vereins sein.<br/> +Ihre Amtszeit verlängert sich bis zu einer Neuwahl. </td> @@ -390,7 +390,7 @@ Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar. <tr> <td>-</td> -<td><b>Art. 27b Arbeitsgruppen</b></td> +<td><b>Art. 27b Arbeitsgruppen</b><br/>(Neu Artikel 31)</td> <td> Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand können zur Vertiefung von bestimmten Themengebieten Arbeitsgruppen einberufen.</td> </tr> @@ -403,14 +403,14 @@ Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar. <tr> <td>- </td> -<td><b>Art. 28a Änderungen der Statuten</b></td> +<td><b>Art. 28a Änderungen der Statuten</b><br/>(Neu Artikel 32)</td> <td>Änderung dieser Statuten (unter Beachtung von Art. 28b) werden zuerst in einer Arbeitsgruppe entwickelt und dann der regulären Mitgliederversammlung vorgelegt. Werden diese Vorschläge angenommen, dann entfalten die Statuten sofortige Wirksamkeit.</td> </tr> <tr> <td>Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel 8, 10 Absatz 2, 13, 14, 18, 19, 20, 26 Absatz 2, 28 sowie 29 oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Zustimmung sämtlicher stimmberechtigter Vereinsmitglieder. </td> -<td><b>Art. 28 Besonders schutzwürdige Artikel</b></td> +<td><b>Art. 28 Besonders schutzwürdige Artikel</b><br/>(Neu Artikel 33)</td> <td>Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel 8, 10 Absatz 2, 13, 14, 18, 19, 20, 26 Absatz 2, 28 sowie 29 oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Genehmigung 90% aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder. </td> </tr> @@ -421,7 +421,7 @@ Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar. Im Fall dass der Verein liquidiert und dessen Vermögen in eine Stiftung mit ähnlichem oder gleichem Zweck übergeführt wird, entscheidet die Mitgliederversammlung über das Vorgehen auf Antrag des Vorstandes.<br/> Desgleichen auch im Fall der Fusion mit einer Institution, welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt. Der aus der Fusion hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 13 dargelegt werden. </td> -<td><b>Art. 29 Auflösung, Liquidation</b></td> +<td><b>Art. 29 Auflösung, Liquidation</b><br/>(Neu Artikel 35)</td> <td>Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit (3/4 Mehrheit der Anwesenden), gemäss Art.19 Abs.2 dieser Statuten.<br/> Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Vereinsvermögen und Inventar einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder aufgrund öffentlichen Zwecks von der Steuer befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.<br/> @@ -438,7 +438,7 @@ Eine Fusion kann mit einer gemeinnützigen Institution oder aus öffentlichem Zw Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2 lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks. </td> -<td><b>Art. 30 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins</b></td> +<td><b>Art. 30 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins</b><br/>(Neu Artikel 35)</td> <td>dito<br/> +Im Falle der Liquidation wird das Inventar und Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Institution oder aus öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen, welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt, übertragen.<br/> Diese Institution muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 13 dargelegt werden.</td> |