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-rw-r--r--Vereinskram/statuten.mdwn81
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-# Kriterien
+# I. Name, Sitz und Zweck
-* Vereinszweck
-* Transparenz
-* Basisdemokratie?
-* Monatliche Meetings, Abstimmungen
-* Mitgliedsbeiträge
-* Mitgliedermodell
-* Wie viel Entscheidungsgewalt hat der Vorstand? Was müssen Präsident und Vize
- minimal ohne Plenum entscheiden können? Wie kann man die Ämter attraktiv
- gestalten für Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und denen es
- dabei nicht um Macht geht?
-
-# Text
-
-## I. Name, Sitz und Zweck
-
-### Art. 1 Name, Sitz
+## Art. 1 Name, Sitz
Unter dem Namen **Starship Factory** besteht ein Verein gemäss den
Bestimmungen des Artikels 60 ff. des Schweizerischen
@@ -25,7 +10,7 @@ Zivilgesetzbuches.
Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
-### Art. 2 Zweck
+## Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt
@@ -44,7 +29,7 @@ Der Verein bezweckt
Der Verein kann weitere Aktivitäten entfalten, welche dem Zwecke des
Vereins dienen.
-### Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente
+## Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente
Die reguläre Versammlung der Mitglieder kann über die Durchführung und
Verwirklichung des Vereinszweckes Reglemente erlassen.
@@ -53,9 +38,9 @@ Solange kein Reglement besteht, entscheidet die reguläre
Mitgliederversammlung nach Ermessen über das Zusprechen von Leistungen
im Rahmen des Vereinszweckes.
-## II. Mitgliedschaft
+# II. Mitgliedschaft
-### Art. 4 Erwerb
+## Art. 4 Erwerb
Natürliche Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, sowie
juristische Personen können auf das Gesuch hin als Vereinsmitglieder
@@ -67,7 +52,7 @@ Angabe von Gründen ablehnen.
Der Antragsteller kann zu Händen der regulären Mitgliederversammlung
gegen den Vorstandsentscheid rekurrieren.
-### Art. 5 Austritt
+## Art. 5 Austritt
Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer
Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales
@@ -80,7 +65,7 @@ quartalsweise anpassen, aber Mitglieder dürfen dann auch nicht
häufiger austreten, damit die Existenz des Vereins nicht gefährdet
wird.*
-### Art. 6 Ausschluss
+## Art. 6 Ausschluss
Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen
Verstössen gegen die allgemeine Ordnung bis zur nächsten regulären
@@ -100,14 +85,14 @@ Gründe zu definieren könnte sehr kompliziert werden. Wir legen das
Vertrauen in die Hand der Mitgliederversammlung, Mitglieder nicht
aus fadenscheinigen Gründen auszuschliessen.*
-### Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen
+## Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen
Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das
Vereinsvermögen.
-## III. Mittel
+# III. Mittel
-### Art. 8 Mitgliederbeitrag
+## Art. 8 Mitgliederbeitrag
Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages
verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären
@@ -120,22 +105,22 @@ persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne
Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten
können.
-### Art. 9 Weitere Mittel
+## Art. 9 Weitere Mittel
Weitere Mittel des Vereins werden aus Geld- und Sachspenden,
ehrenamtlicher Mitarbeit, privaten und öffentlichen Beiträgen,
freiwilligen Zuwendungen jeder Art und Erträgen aus den
wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszweckes beschafft.
-### Art. 10 Haftung
+## Art. 10 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das
Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die
Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
-## IV. Organisation
+# IV. Organisation
-### Art. 11 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
+## Art. 11 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
Die Arbeit des Vereins und des Vorstands findet soweit möglich unter
Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Die Arbeit sollte daher nach
@@ -161,7 +146,7 @@ Anwesenheit von Vereinsmitgliedern oder die Teilnahme an Einführungen
sowie die Entrichtung von Unkostenbeiträgen gefordert werden), welche
in speziellen Reglementen dargelegt werden.
-### Art. 12 Organe
+## Art. 12 Organe
Die Organe des Vereins sind:
@@ -171,7 +156,7 @@ Die Organe des Vereins sind:
* die Kontrollstelle.
-### Art. 13 Mitgliederversammlung
+## Art. 13 Mitgliederversammlung
Die reguläre Mitgliederversammlung findet in der Regel monatlich an
einem bestimmten Wochentag statt. Die Mitgliederversammlung kann
@@ -200,24 +185,24 @@ Mitglieder rechtzeitig, das heisst spätestens 3 volle Tage vor dem
Datum der nächsten Mitgliederversammlung, über die Mailingliste
zugestellt worden sind.
-### Art. 14 Beschlussfähigkeit
+## Art. 14 Beschlussfähigkeit
Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig
von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig.
-### Art. 15 Traktanden
+## Art. 15 Traktanden
Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten
Verhandlungsgegenstände gefasst werden.
-### Art. 16 Stimmrecht
+## Art. 16 Stimmrecht
Jedes Mitglied hat in der regulären Mitgliederversammlung eine Stimme.
Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich
dafür bezeichneten Vertreter aus.
-### Art. 17 Beschlussfassung
+## Art. 17 Beschlussfassung
Die reguläre Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem
einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.
@@ -231,7 +216,7 @@ Themen erfolgen offen.
Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein
Stimmrecht.
-### Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung
+## Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung
Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren
Befugnisse zu:
@@ -288,7 +273,7 @@ sowie einberufene aussergewöhnliche Mitgliederversammlungen erhalten
* Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die
Statuten vorbehalten sind.
-### Art. 19 Vorstand
+## Art. 19 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Revisor.
@@ -302,14 +287,14 @@ Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte
(z.B. Buchhalter, Sekretariatspersonal, Berater, usw.) erledigen
lassen.
-### Art. 20 Amtsdauer
+## Art. 20 Amtsdauer
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt und
sind wiederwählbar. Ersatzwahlen können mit mindestens 45 Tagen
Vorankündigung an einer regulären Mitgliederversammlung durchgeführt
werden.
-### Art. 21 Einberufung
+## Art. 21 Einberufung
Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern.
@@ -322,7 +307,7 @@ publiziert werden. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufgaben welche
durch Dritte erledigt werden. Verträge und Vereinbarungen mit Dritten
sind schriftlich festzuhalten und nach Möglichkeit zu publizieren.
-### Art. 22 Beschlussfassung
+## Art. 22 Beschlussfassung
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse und
@@ -333,13 +318,13 @@ Korrespondenzweg gefasst werden. Sämtliche Beschlüsse und Details
sowie deren Durchführung sind zu dokumentieren und nach den allgemeinen
Öffentlichkeitskriterien zu publizieren.
-### Art. 23 Traktanden
+## Art. 23 Traktanden
Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände
kann der Vorstand Beschlüsse fassen, sofern alle Vorstandsmitglieder
zustimmen.
-### Art. 24 Befugnisse des Vorstandes
+## Art. 24 Befugnisse des Vorstandes
Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der
regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über:
@@ -365,7 +350,7 @@ Der Vorstand darf Beschlüsse der Mitgliederversammlung dann zurückweisen, wenn
sie den Statuten, dem Reglement oder geltenden Gesetzen widersprechen oder der
finanzielle Ruin des Vereins als Folge des Beschlusses zu erwarten wäre.
-### Art. 25 Kontrollstelle
+## Art. 25 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle prüft die Rechnungsführung des Vereins und hält
unter Mitarbeit des Kassiers ständig die Dokumentation über die
@@ -374,9 +359,9 @@ Jahresabschluss-Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar.
-## V. Schlussbestimmungen
+# V. Schlussbestimmungen
-### Art. 26 Auflösung, Liquidation
+## Art. 26 Auflösung, Liquidation
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür
einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur
@@ -394,7 +379,7 @@ hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen
Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 11 dargelegt
werden.
-### Art. 27 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins
+## Art. 27 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins
Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht
und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung.
@@ -403,7 +388,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines
allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2
lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks.
-### Art. 28 Inkrafttreten
+## Art. 28 Inkrafttreten
Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsverammlung zum dd. mmm
yyyy genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.