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diff --git a/Vereinskram/statuten.mdwn b/Vereinskram/statuten.mdwn index bd5fd93d..5194e68d 100644 --- a/Vereinskram/statuten.mdwn +++ b/Vereinskram/statuten.mdwn @@ -1,23 +1,8 @@ [[!toc levels=3]] -# Kriterien +# I. Name, Sitz und Zweck -* Vereinszweck -* Transparenz -* Basisdemokratie? -* Monatliche Meetings, Abstimmungen -* Mitgliedsbeiträge -* Mitgliedermodell -* Wie viel Entscheidungsgewalt hat der Vorstand? Was müssen Präsident und Vize - minimal ohne Plenum entscheiden können? Wie kann man die Ämter attraktiv - gestalten für Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und denen es - dabei nicht um Macht geht? - -# Text - -## I. Name, Sitz und Zweck - -### Art. 1 Name, Sitz +## Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen **Starship Factory** besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen des Artikels 60 ff. des Schweizerischen @@ -25,7 +10,7 @@ Zivilgesetzbuches. Der Verein hat seinen Sitz in Basel. -### Art. 2 Zweck +## Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt @@ -44,7 +29,7 @@ Der Verein bezweckt Der Verein kann weitere Aktivitäten entfalten, welche dem Zwecke des Vereins dienen. -### Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente +## Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente Die reguläre Versammlung der Mitglieder kann über die Durchführung und Verwirklichung des Vereinszweckes Reglemente erlassen. @@ -53,9 +38,9 @@ Solange kein Reglement besteht, entscheidet die reguläre Mitgliederversammlung nach Ermessen über das Zusprechen von Leistungen im Rahmen des Vereinszweckes. -## II. Mitgliedschaft +# II. Mitgliedschaft -### Art. 4 Erwerb +## Art. 4 Erwerb Natürliche Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, sowie juristische Personen können auf das Gesuch hin als Vereinsmitglieder @@ -67,7 +52,7 @@ Angabe von Gründen ablehnen. Der Antragsteller kann zu Händen der regulären Mitgliederversammlung gegen den Vorstandsentscheid rekurrieren. -### Art. 5 Austritt +## Art. 5 Austritt Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales @@ -80,7 +65,7 @@ quartalsweise anpassen, aber Mitglieder dürfen dann auch nicht häufiger austreten, damit die Existenz des Vereins nicht gefährdet wird.* -### Art. 6 Ausschluss +## Art. 6 Ausschluss Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen Verstössen gegen die allgemeine Ordnung bis zur nächsten regulären @@ -100,14 +85,14 @@ Gründe zu definieren könnte sehr kompliziert werden. Wir legen das Vertrauen in die Hand der Mitgliederversammlung, Mitglieder nicht aus fadenscheinigen Gründen auszuschliessen.* -### Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen +## Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das Vereinsvermögen. -## III. Mittel +# III. Mittel -### Art. 8 Mitgliederbeitrag +## Art. 8 Mitgliederbeitrag Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären @@ -120,22 +105,22 @@ persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten können. -### Art. 9 Weitere Mittel +## Art. 9 Weitere Mittel Weitere Mittel des Vereins werden aus Geld- und Sachspenden, ehrenamtlicher Mitarbeit, privaten und öffentlichen Beiträgen, freiwilligen Zuwendungen jeder Art und Erträgen aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszweckes beschafft. -### Art. 10 Haftung +## Art. 10 Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. -## IV. Organisation +# IV. Organisation -### Art. 11 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien +## Art. 11 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien Die Arbeit des Vereins und des Vorstands findet soweit möglich unter Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Die Arbeit sollte daher nach @@ -161,7 +146,7 @@ Anwesenheit von Vereinsmitgliedern oder die Teilnahme an Einführungen sowie die Entrichtung von Unkostenbeiträgen gefordert werden), welche in speziellen Reglementen dargelegt werden. -### Art. 12 Organe +## Art. 12 Organe Die Organe des Vereins sind: @@ -171,7 +156,7 @@ Die Organe des Vereins sind: * die Kontrollstelle. -### Art. 13 Mitgliederversammlung +## Art. 13 Mitgliederversammlung Die reguläre Mitgliederversammlung findet in der Regel monatlich an einem bestimmten Wochentag statt. Die Mitgliederversammlung kann @@ -200,24 +185,24 @@ Mitglieder rechtzeitig, das heisst spätestens 3 volle Tage vor dem Datum der nächsten Mitgliederversammlung, über die Mailingliste zugestellt worden sind. -### Art. 14 Beschlussfähigkeit +## Art. 14 Beschlussfähigkeit Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig. -### Art. 15 Traktanden +## Art. 15 Traktanden Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten Verhandlungsgegenstände gefasst werden. -### Art. 16 Stimmrecht +## Art. 16 Stimmrecht Jedes Mitglied hat in der regulären Mitgliederversammlung eine Stimme. Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich dafür bezeichneten Vertreter aus. -### Art. 17 Beschlussfassung +## Art. 17 Beschlussfassung Die reguläre Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen. @@ -231,7 +216,7 @@ Themen erfolgen offen. Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht. -### Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung +## Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren Befugnisse zu: @@ -288,7 +273,7 @@ sowie einberufene aussergewöhnliche Mitgliederversammlungen erhalten * Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind. -### Art. 19 Vorstand +## Art. 19 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Revisor. @@ -302,14 +287,14 @@ Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte (z.B. Buchhalter, Sekretariatspersonal, Berater, usw.) erledigen lassen. -### Art. 20 Amtsdauer +## Art. 20 Amtsdauer Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt und sind wiederwählbar. Ersatzwahlen können mit mindestens 45 Tagen Vorankündigung an einer regulären Mitgliederversammlung durchgeführt werden. -### Art. 21 Einberufung +## Art. 21 Einberufung Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern. @@ -322,7 +307,7 @@ publiziert werden. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufgaben welche durch Dritte erledigt werden. Verträge und Vereinbarungen mit Dritten sind schriftlich festzuhalten und nach Möglichkeit zu publizieren. -### Art. 22 Beschlussfassung +## Art. 22 Beschlussfassung Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse und @@ -333,13 +318,13 @@ Korrespondenzweg gefasst werden. Sämtliche Beschlüsse und Details sowie deren Durchführung sind zu dokumentieren und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien zu publizieren. -### Art. 23 Traktanden +## Art. 23 Traktanden Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände kann der Vorstand Beschlüsse fassen, sofern alle Vorstandsmitglieder zustimmen. -### Art. 24 Befugnisse des Vorstandes +## Art. 24 Befugnisse des Vorstandes Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über: @@ -365,7 +350,7 @@ Der Vorstand darf Beschlüsse der Mitgliederversammlung dann zurückweisen, wenn sie den Statuten, dem Reglement oder geltenden Gesetzen widersprechen oder der finanzielle Ruin des Vereins als Folge des Beschlusses zu erwarten wäre. -### Art. 25 Kontrollstelle +## Art. 25 Kontrollstelle Die Kontrollstelle prüft die Rechnungsführung des Vereins und hält unter Mitarbeit des Kassiers ständig die Dokumentation über die @@ -374,9 +359,9 @@ Jahresabschluss-Mitgliederversammlung schriftlich Bericht. Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar. -## V. Schlussbestimmungen +# V. Schlussbestimmungen -### Art. 26 Auflösung, Liquidation +## Art. 26 Auflösung, Liquidation Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur @@ -394,7 +379,7 @@ hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 11 dargelegt werden. -### Art. 27 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins +## Art. 27 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung. @@ -403,7 +388,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2 lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks. -### Art. 28 Inkrafttreten +## Art. 28 Inkrafttreten Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsverammlung zum dd. mmm yyyy genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden. |