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-rw-r--r-- | Statuten/index.mdwn | 8 |
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diff --git a/Statuten/index.mdwn b/Statuten/index.mdwn index 48e0f7c3..5a86da98 100644 --- a/Statuten/index.mdwn +++ b/Statuten/index.mdwn @@ -322,7 +322,7 @@ Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über: * die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung unter - Vorbehalt der Befugnisse der Vereinsversammlung; + Vorbehalt der Befugnisse selbiger; * Vertretung des Vereins gegenüber Dritten; der Präsident und die Vorstandsmitglieder führen Kollektivunterschrift zu Zweien; @@ -352,13 +352,13 @@ Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar. ### Art. 26 Auflösung, Liquidation Die Auflösung des Vereins kann nur von enier ausschliesslich hierfür -einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Zur +einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimenmehrheit gemäss Art. 17 Abs. 2 dieser Statuten. Im Fall dass der Verein liquidiert und dessen Vermögen in eine Stiftung mit ähnlichem oder gleichem Zweck übergeführt wird, -entscheidet die Vereinsversammlung über das Vorgehen auf Antrag des +entscheidet die Mitgliederversammlung über das Vorgehen auf Antrag des Vorstandes. Desgleichen auch im Fall der Fusion mit einer Institution, welche @@ -372,7 +372,7 @@ werden. Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung. -Die Vereinsversammlung entscheidet über die Verwendung eines +Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2 lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks. |