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Diffstat (limited to 'Vereinskram')
-rw-r--r--Vereinskram/statuten.mdwn7
1 files changed, 7 insertions, 0 deletions
diff --git a/Vereinskram/statuten.mdwn b/Vereinskram/statuten.mdwn
index ec5dbb18..ed1edfd7 100644
--- a/Vereinskram/statuten.mdwn
+++ b/Vereinskram/statuten.mdwn
@@ -73,6 +73,13 @@ Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer
Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales
erfolgen.
+*Erläuterungen: quartalsweise Kündigungen sind ein Kompromiss zwischen
+der finanziellen Sicherheit des Vereins und der finanziellen
+Planungssicherheit der Mitglieder. Der Verein darf seine Beiträge nur
+quartalsweise anpassen, aber Mitglieder dürfen dann auch nicht
+häufiger austreten, damit die Existenz des Vereins nicht gefährdet
+wird.*
+
### Art. 6 Ausschluss
Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen