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-rw-r--r-- | Vereinskram/statuten.mdwn | 7 |
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diff --git a/Vereinskram/statuten.mdwn b/Vereinskram/statuten.mdwn index ec5dbb18..ed1edfd7 100644 --- a/Vereinskram/statuten.mdwn +++ b/Vereinskram/statuten.mdwn @@ -73,6 +73,13 @@ Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales erfolgen. +*Erläuterungen: quartalsweise Kündigungen sind ein Kompromiss zwischen +der finanziellen Sicherheit des Vereins und der finanziellen +Planungssicherheit der Mitglieder. Der Verein darf seine Beiträge nur +quartalsweise anpassen, aber Mitglieder dürfen dann auch nicht +häufiger austreten, damit die Existenz des Vereins nicht gefährdet +wird.* + ### Art. 6 Ausschluss Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen |