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-rw-r--r-- | Vereinskram/statutenv1.mdwn | 4 |
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diff --git a/Vereinskram/statutenv1.mdwn b/Vereinskram/statutenv1.mdwn index 405867c2..89b5e485 100644 --- a/Vereinskram/statutenv1.mdwn +++ b/Vereinskram/statutenv1.mdwn @@ -179,7 +179,7 @@ Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung sowie einberuf ## Art. 21 Vorstand -Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Revisor. +Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Optimisten. Die Vorstandsmitglieder werden an einer speziell ausgezeichneten Jahresabschluss-Mitgliederversammlung einzeln in ihre Posten gewählt. Diese Versammlung muss mindestens 45 Tage im Voraus angekündigt werden und muss spätestens 15 Monate nach der vorangegangenen Jahresabschluss-Mitgliederversammlung stattfinden. @@ -248,7 +248,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Ak ## Art. 31 Inkrafttreten -Diese Statuten sind anlässlich der ausser ordentlichen Mitgliederversammlung zum 7. Februar 2014 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden. +Diese Statuten sind anlässlich der regulären Mitgliederversammlung zum 10. Februar 2017 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden. # Quellen |