From 30a8d5a48ba8538d79f1b03f1a323d5f0cf3b17a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Caoimhe Chaos Date: Tue, 17 Jan 2017 00:48:59 +0100 Subject: =?UTF-8?q?Kopie=20der=20Referenz=20aus=20Artikel=2021=20entfernen?= =?UTF-8?q?,=20so=20dass=20diese=20nicht=20mehr=20unab=C3=A4nderlich=20ist?= =?UTF-8?q?.?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) (limited to 'Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn') diff --git a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn index 2946ad6b..b354f80d 100644 --- a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn +++ b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn @@ -72,7 +72,7 @@ Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht.
ich stimme zu       ich lehne ab
## Art. 34 Auflösung, Fusion -Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit (3/4 Mehrheit der Anwesenden), gemäss Art.21 Abs.2 dieser Statuten.
+Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit, gemäss Art.21 Abs.2 dieser Statuten.
Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Vereinsvermögen und Inventar einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder aufgrund öffentlichen Zwecks von der Steuer befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
Die Verteilung des Vereinsvermögens auf die Mitglieder ist ausgeschlossen.
-- cgit v1.2.1