From 55f17e975f84001609131f4498e3c6f947953724 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: zweistein Date: Sat, 9 Apr 2016 21:38:39 +0200 Subject: =?UTF-8?q?=C3=BCberpr=C3=BCft=20und=20korrigiert?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- .../Genehmigung_f\303\274r_Statutenv3.mdwn" | 30 ++++++++++++++-------- 1 file changed, 20 insertions(+), 10 deletions(-) (limited to 'Vereinskram') diff --git "a/Vereinskram/Genehmigung_f\303\274r_Statutenv3.mdwn" "b/Vereinskram/Genehmigung_f\303\274r_Statutenv3.mdwn" index e444261c..dade2eee 100644 --- "a/Vereinskram/Genehmigung_f\303\274r_Statutenv3.mdwn" +++ "b/Vereinskram/Genehmigung_f\303\274r_Statutenv3.mdwn" @@ -1,20 +1,22 @@ -
ACHTUNG! Diese Auflistung ist noch nicht überprüft und kann fehlerhaft sein. Bevor sie den stimmberechtigten Mitglidern zugesandt wird, muss sie noch überprüft werden.
- Folgende Artikel müssen noch von den stimmberechtigten Mitgliedern genehmigt werden: # Art. 33 Besonders schutzwürdige Artikel -Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel 9, 12, 15, 16, 20, 21, 22, 29, 33 sowie 34 oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Genehmigung aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder. Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung. +(Bisher Art. 28) + +Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel 9, 12, 15, 16, 20, 21, 22, 29, 33 sowie 34 oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Genehmigung aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder. Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung. # Art. 9 Ausschluss -Bisher Art. 8, sonst keine Änderung. +(Bisher Art. 8, sonst keine Änderung.) ## Art. 12 Soziale Komponente des Mitgliederbeitrags -Bisher Art. 10 Abs.2, jetzt eigener Artikel mit eigenem Titel, sonst keine Änderung +(Bisher Art. 10 Abs.2, jetzt eigener Artikel mit eigenem Titel, sonst keine Änderung.) # Art. 15 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien -Bisher Art. 13, sonst keine Änderung. +(Bisher Art. 13, sonst keine Änderung.) # Art. 16 Organe +(Bisher Art. 14) + Die Organe des Vereins sind:
# Art. 20 Stimmrecht -Bisher Art.18 , sonst keine Änderung. +(Bisher Art.18 , sonst keine Änderung.) # Art. 21 Beschlussfassung -Bisher Art.19 , sonst keine Änderung. +(Bisher Art.19) + +Die reguläre und die Jahresabschluss-Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen. + +Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. + +Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen Themen erfolgen offen. + +Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht. # Art. 22 Befugnisse der Mitgliederversammlung -Bisher Art.20 , sonst keine Änderung. +(Bisher Art.20 , sonst keine Änderung.) # Art. 29 Zurückweisungsrecht +(Bisher Art.26 letzter Absatz; jetzt eigener Artikel, sonst keine Änderung.) # Art. 34 Auflösung, Fusion - *Besonders schutzwürdiger Artikel, siehe auch Art.33* Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit (3/4 Mehrheit der Anwesenden), gemäss Art.21 Abs.2 dieser Statuten.
Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Vereinsvermögen und Inventar einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder aufgrund öffentlichen Zwecks von der Steuer befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
-- cgit v1.2.1