From a82aec29117a5ecd8f802054e4446d10ef56af38 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: zweistein Date: Fri, 2 Sep 2016 11:52:01 +0200 Subject: Druckvorlage erstellt --- Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn | 34 +++++++++++++++++++++++++++-- 1 file changed, 32 insertions(+), 2 deletions(-) (limited to 'Vereinskram') diff --git a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn index 67de541a..50391f03 100644 --- a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn +++ b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn @@ -1,21 +1,33 @@ -Die Änderungen werden farblich hervorgehoben. +Aufgrund der Diskussion an der Mitgliederversammlung am 1. April 2016 wurde eine Anpassung der Statuten des Vereins Starship Factory beschlossen.
+Die meisten dieser Änderungen sind jetzt bereits in Kraft getreten. Die folgenden Änderungen betrefen jedoch besonders schutzwürdige Artikel (gemäss Art. 28 (alte Fassung) bzw. 33 (neue Fassung)) und bedürfen daher deiner Zustimmung. + +Ich, _________________________________________________________________________________________________,
+stimme zu, dass die folgenden Änderungen an den Statuten des Vereins Starship Factory vorgenommen werden: -Folgende Artikel müssen noch von den stimmberechtigten Mitgliedern genehmigt werden: +Die Änderungen werden farblich hervorgehoben. ## Art. 33 Besonders schutzwürdige Artikel (Bisher Art. 28) Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel 9, 12, 15, 16, 20, 21, 22, 29, 33 sowie 34 oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Genehmigung aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder. Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung. +
ich stimme zu       ich lehne ab
+ ## Art. 9 Ausschluss (Bisher Art. 8, sonst keine Änderung.) +
ich stimme zu       ich lehne ab
+ ## Art. 12 Soziale Komponente des Mitgliederbeitrags (Bisher Art. 10 Abs.2, jetzt eigener Artikel mit eigenem Titel, sonst keine Änderung.) +
ich stimme zu       ich lehne ab
+ ## Art. 15 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien (Bisher Art. 13, sonst keine Änderung.) +
ich stimme zu       ich lehne ab
+ ## Art. 16 Organe (Bisher Art. 14) @@ -29,9 +41,13 @@ Die Organe des Vereins sind:
  • die Kontrollstelle.
  • +
    ich stimme zu       ich lehne ab
    + ## Art. 20 Stimmrecht (Bisher Art.18 , sonst keine Änderung.) +
    ich stimme zu       ich lehne ab
    + ## Art. 21 Beschlussfassung (Bisher Art.19) @@ -43,12 +59,18 @@ Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen Themen erfolge Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht. +
    ich stimme zu       ich lehne ab
    + ## Art. 22 Befugnisse der Mitgliederversammlung (Bisher Art.20 , sonst keine Änderung.) +
    ich stimme zu       ich lehne ab
    + ## Art. 29 Zurückweisungsrecht (Bisher Art.26 letzter Absatz; jetzt eigener Artikel, sonst keine Änderung.) +
    ich stimme zu       ich lehne ab
    + ## Art. 34 Auflösung, Fusion Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit (3/4 Mehrheit der Anwesenden), gemäss Art.21 Abs.2 dieser Statuten.
    @@ -59,3 +81,11 @@ Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliede Eine Fusion kann mit einer gemeinnützigen Institution oder aus öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen, welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt.
    Der aus der Fusion hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 15 dargelegt werden. +
    ich stimme zu       ich lehne ab
    + +

    + +Meine Zustimmung zu den oben angekreuzten Änderungen bezeuge ich mit meiner Unterschrift: +

    ______________________________________________ + +(Ort, Datum, Unterschrift) -- cgit v1.2.1