[[!meta title="Ausserordentliche Mitgliedergeneralversammlung am 21.02.2017"]] [[!meta license="[Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/)"]] Am 21. Februar 2017 um 20 Uhr findet eine ausserordentliche Mitgliederversammlung der Starship Factory in den [Räumen der Starship Factory in Basel](https://www.starship-factory.ch/anfahrt/ "Anfahrtinformationen zur Starship Factory") statt. ## Wahl des Protokollführers An dieser Stelle muss jemand gewählt werden, der aufschreibt, was alles gesagt und getan wird. ## Wahl des Tagungspräsidenten Es wird ein Tagungspräsident festgelegt, welcher für einen ordentlichen und effizienten Sitzungsablauf sorgt. ## Begrüssung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit Gemäss den [[Statuten|Vereinskram/Statutenv1]] ist jede statutenkonform einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig. Erfüllen wir diese Anforderungen? ## Verabschiedung der Traktandenliste Dies sind die Traktanden, welche besprochen werden: [[!toc startlevel=2]] Sind wir mit dieser Traktandenliste einverstanden? ## Anpassungen der Statuten des Vereins Die im Rahmen der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 01. April 2016 erarbeiteten [[Änderungen der Statuten|Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3]] wurden erneut Angepasst, um den Logikfehler in Art. 33 zu beseitigen. Zu den bereits beschlosenen Änderungen wollen wir folgende Anpassungen anbringen: im __Artikel 33__ soll der Satz umformuliert umformuliert: Statt >*Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.* steht dort jetzt: >*Erlaubt sind jedoch Anpassungen, welche den Sinn der Bestimmung nicht verändern, so wie z.B. Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.* Das löst die Frage: sind nicht-singverändernde Anpassungen erlaubt oder sind singverändernde Anpassungen nicht erlaubt? im __Artikel 34__ soll die kopierte Bestimmung gelöscht werden: Statt >*Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit (3/4 Mehrheit der Anwesenden), gemäss Art. 21 Abs.2 dieser Statuten.* steht dort jetzt: >*Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 21 Abs.2 dieser Statuten.* Das sollte angepasst werden, weil weiter unten in Artikel 34 eine Bestimmung eingeführt wird, dass der Artikel nie wieder geändert werden darf. Wenn die 3/4-Mehrheit in Artikel 34 aufgenommen würde, dürften wir daraus nie eine 5/6-Mehrheit oder etwas anderes machen (z.B. 3/4-Mehrheit aller Vereinsmitglieder). Die Änderungen betreffen einige _besonders schutzwürdige Artikel_, weshalb die Beschlussfassung über unsere [[zukünftigen Statuten|Vereinskram/Statutenv3a]] der schriftlichen Zustimmung aller Mitglieder über das [[Formular für genehmigungspflichtige Änderungen|Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3]] bedarf. ## Verabschiedung Die anwesenden Mitglieder verabschieden sich bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Da nun alles gesagt ist, können wir wieder unseren regulären Basteltätigkeiten nachgehen! \o/