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[[!meta title="Ausserordentliche Mitgliederversammlung 07. Februar 2014"]]
[[!meta license="[Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/)"]]

Am 07.02.2014 um 20:00 fand unsere ausserordentliche Mitgliederversammlung statt.

Es waren 5 Mitglieder anwesend:

* André Clausen
* Cedric Spindler
* Juliane Clausen
* Tobias Thüring
* Yvo Waldmeier

Juliane erklärte sich bereit, als Tagespräsidentin zu agieren. Dies wurde einstimmig angenommen.

André erklärte sich bereit, das Protokoll zu führen. Auch dies wurde einstimmig angenommen.

## Traktanden

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Die Traktanden wurden einstimmig genehmigt.

## Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gemäss Statuten ist jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Sitzung statutengemäss einberufen worden ist.

Die Beschlussfähigkeit wurde damit festgestellt.

## Änderungen der Statuten

Wir haben uns hauptsächlich versammelt, da wir ein paar Veränderungen an den Statuten vornehmen müssen. Namentlich handelt es sich dabei um folgende Punkte:

### Einführung einer jährlichen Mitgliederversammlung

Die aktuellen Statuten weisen darauf hin, dass es eine jährliche Mitgliederversammlung geben sollte. An der Stelle, welche diese definieren sollte, steht jedoch nur ein TODO.

Es wird empfohlen, Artikel 13 wie folgt zu ändern: Es wird zwischen dem 3. und 4. Absatz ein neuer Absatz eingefügt mit dem folgenden Inhalt:

> Darüber hinaus besteht eine Jahresabschluss-Mitgliederversammlung, welche die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes zur Aufgabe hat. Die Einberufung zur Jahresabschluss-Mitgliederversammlung erfolgt per E-Mail spätestens 30 Tage vor dem Versammlungstag. In der Einladung sind die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben.

Dafür: 5
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0

Die Änderung der Statuten ist somit aufgenommen.

### Einführung von Ehrenmitgliedern

Es gibt einige Leute, welche viel zu unserem Vereinszweck beizutragen haben, aber deren Lebensumstände es ausschliessen, dass sie auf irgendeine Art aktiv am Vereinsleben teilnehmen können. Wir möchten die Möglichkeit haben, diesen Leuten die Mitarbeit zu erleichtern, indem wir ihnen Benutzerkonten geben können, welche Zugriff auf die Vereinsressourcen haben, und ihre Arbeit durch einen Sonderstatus anerkennen.

Auf der anderen Seite sollten diese Leute aber keinen Einfluss auf das unmittelbare Vereinsleben haben können, sollten also bei Abstimmungen keine gezählte Stimme abgeben können. Es wäre ebenfalls zuviel verlangt, diesen Leuten noch einen Mitgliedsbeitrag abzuverlangen, obwohl sie uns nur helfen wollen und eigentlich gar keine Möglichkeit haben, in den Genuss der Mitgliedervorteile zu kommen.

Daher wird empfohlen, einen Artikel 4a einzufügen, oder aber einen neuen Artikel 5 einzufügen und alle nachfolgenden Artikel neu zu numerieren. Der neue Artikel soll den folgenden Text enthalten:

> **Art. 4a Ehrenmitglieder**
>
> Die reguläre Mitgliederversammlung kann Dritte zu Ehrenmitgliedern ernennen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
>
> * Es ist anzunehmen, dass diejenigen in besonderen Massen Beiträge für den Verein leisten werden, oder sie haben solche Beiträge bereits geleistet;
> * es ist aufgrund der persönlichen Situation derjenigen ausgeschlossen, dass sie am Vereinsleben teilnehmen könnten (z.B. wenn sie in grosser Entfernung zum Vereinsort leben).
>
> Ehrenmitglieder dürfen ein Benutzerkonto mit Zugriff auf die Vereinsressourcen erhalten, wenn es ihrem Beitrag für den Verein dienlich ist. Dabei ist schriftlich die Bestätigung des Ehrenmitglieds einzuholen, dass es die Statuten, Reglemente und geltenden Gesetze einhalten wird. Je nach Arbeitsgebiet können Geheimhaltungsverpflichtungen ebenfalls verpflichtend einzuholen sein.
>
> Ehrenmitglieder sind aufgrund ihrer persönlichen Situation vom Mitgliedsbeitrag befreit und haben kein Stimmrecht.

Dafür: 5
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0

Die Änderung der Statuten ist somit aufgenommen.

### Gönner

Wir müssen den Status von Gönnern in den Statuten festlegen. Nach Durchsicht einiger Vorlagen scheint folgende Formulierung geeignet:

> **Art. 4b Gönner**
>
> Gönner sind natürliche oder juristische Personen, die sich an der Verfolgung des Vereinszwecks durch regelmässige finanzielle Zuwendungen beteiligen.
>
> Sie verpflichten sich, einen quartalsweisen Gönnerbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrages obliegt dabei gänzlich ihrem Ermessen.
>
> Gönner können mit schriftlicher oder mündlicher Mitteilung an den Vorstand jederzeit austreten. Für das bereits angebrochene Quartal kann ein bereits bezahlter Beitrag aber nicht zurückgefordert werden. Die Gönnerschaft erlischt bei Nichtbezahlung des Gönnerbeitrages und erfolgloser Mahnung automatisch.
>
> Gönnermitglieder besitzen im Verein kein Stimm- oder Wahlrecht.

Dafür: 5
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0

Die Änderung der Statuten ist somit aufgenommen.

### Aufnahme neuer Mitglieder direkt durch die reguläre Mitgliederversammlung

Artikel 4 sieht bisher vor, dass neue Vereinsmitglieder durch den Vorstand aufgenommen werden und bei Ablehnung vor der regulären Mitgliederversammlung rekurrieren können. Die bisherige Praxis war jedoch, neue Mitglieder direkt an der regulären Mitgliederversammlung aufzunehmen. Diese Praxis hat den Vorteil, dass Mitglieder, welche um einen reduzierten Mitgliederbeitrag bitten, nicht dadurch erkennbar sind, dass ihr Mitgliedsantrag an der regulären Mitgliederversammlung behandelt wird.

Daher wird empfohlen, den Artikel 4 wie folgt zu ändern:

Absatz 2 und 3 werden ersetzt durch:

> Die reguläre Mitgliederversammlung bekommt alle Mitgliedsanträge vorgelegt und entscheidet über die Aufnahme. Sie kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Dafür: 5
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0

Die Änderung des Artikels ist somit beschlossen.

### Unabänderlichkeit bestimmter Teile der Statuten

Einige Teile der Statuten sind strukturell notwendig für die Art des Vereines sowie die Zusammenarbeit und sollten daher nicht leichtfertig geändert werden können.

Es wird empfohlen, einen neuen Artikel 25a in Sektion V. anzufügen oder einen neuen Artikel 26 einzufügen und alle folgenden Artikel neu zu numerieren. Der neue Artikel soll den folgenden Inhalt enthalten:

> **Artikel 25a Besonders schutzwürdige Artikel**
>
> Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel 6, 8 Absatz 2, 11, 12, 16, 17, 18, 24 Absatz 2, 26 sowie 27 oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Zustimmung sämtlicher stimmberechtigter Vereinsmitglieder.

Dafür: 5
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0

Der Artikel wurde somit aufgenommen.

## Änderungen des Reglements

Wir haben eine Änderung am Reglement vorzunehmen:

### Umgang mit offenen Getränken

Es wird empfohlen, einen neuen Punkt im Reglement im Abschnitt «Grundsätze» hinzuzufügen:

> * Esswaren und offene Getränke stellen eine Gefahr für unsere Maschinen dar und sind daher aus deren unmittelbarer Umgebung fern zu halten.

* Dafür: 5
* Dagegen: 0
* Enthaltungen: 0

Der Punkt wird somit in das Reglement aufgenommen.

## Abdankung und Neuwahl von Vorständen

Sind alle noch zufrieden mit ihrem Amt?

### Wahlen zum Kassier

Der aktuelle Kassier fühlt sich nicht besonders wohl mit seinen Aufgaben und würde sein Amt gerne abgeben.

Es kandidieren André Clausen und Tobias Thüring. Yvo Waldmeier stellt sich nicht mehr zur Verfügung.

Es werden Stimmzettel zum Ankreuzen verteilt, welche mit den Namen vorausgefüllt sind.

* André Clausen: 2
* Tobias Thüring: 2
* Enthaltung: 1

Es wird ein zweiter Wahlgang benötigt.

* André Clausen: 3
* Tobias Thüring: 2
* Enthaltung: 0

Damit ist André Clausen im 2. Wahlgang als Kassier gewählt.

## Verabschiedung

Auf wiedersehen bei der regulären Mitgliederversammlung irgendwann zwischen August und Januar!