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authorzweistein <zweistein@web>2016-02-09 22:15:46 +0100
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-gönnermitglieder +Jahresbeitrag
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# I. Name, Sitz und Zweck
@@ -64,7 +64,7 @@ Sie verpflichten sich, einen quartalsweisen Gönnerbeitrag zu entrichten. Die HÃ
Gönner können mit schriftlicher oder mündlicher Mitteilung an den Vorstand jederzeit austreten. Für das bereits angebrochene Quartal kann ein bereits bezahlter Beitrag aber nicht zurückgefordert werden. Die Gönnerschaft erlischt bei Nichtbezahlung des Gönnerbeitrages und erfolgloser Mahnung automatisch.
-Gönnermitglieder besitzen im Verein kein Stimm- oder Wahlrecht.
+Gönner besitzen im Verein kein Stimm- oder Wahlrecht.
## Art. 7 Austritt
@@ -88,7 +88,7 @@ Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das Vereinsvermög
## Art. 10 Mitgliederbeitrag
-Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären Mitgliederversammlung für das nächste Quartal festgelegt. Für natürliche und juristische Personen können unterschiedliche Beträge festgelegt werden.
+Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären Mitgliederversammlung für das nächste Quartal festgelegt. Für natürliche und juristische Personen können unterschiedliche Beträge festgelegt werden. Der monatliche Mitgliederbeitrag kann auch jährlich entrichtet werden.
Die reguläre Mitgliederversammlung kann entscheiden, aufgrund von persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten können.