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authorCaoimhe Chaos <caoimhechaos@protonmail.com>2013-07-26 03:21:37 +0200
committerCaoimhe Chaos <caoimhechaos@protonmail.com>2013-07-26 03:21:37 +0200
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einem Unterverzeichnis leben, damit es nicht so ausartet.
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-# Kriterien
-
-* Vereinszweck
-* Transparenz
-* Basisdemokratie?
-* Monatliche Meetings, Abstimmungen
-* Mitgliedsbeiträge
-* Mitgliedermodell
-* Wie viel Entscheidungsgewalt hat der Vorstand? Was müssen Präsident und Vize
- minimal ohne Plenum entscheiden können? Wie kann man die Ämter attraktiv
- gestalten für Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und denen es
- dabei nicht um Macht geht?
-
-# Text
-
-## I. Name, Sitz und Zweck
-
-### Art. 1 Name, Sitz
-
-Unter dem Namen **Starship Factory** besteht ein Verein gemäss den
-Bestimmungen des Artikels 60 ff. des Schweizerischen
-Zivilgesetzbuches.
-
-Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
-
-### Art. 2 Zweck
-
-Der Verein bezweckt
-
-1. der Allgemeinheit einen Raum zu bieten, um ihre Kreativität
- auszuleben;
-
-1. der Betrieb sowie die Anschaffung und Veräusserung von Geräten,
- welche dazu bestimmt sind oder dazu verwendet werden können,
- kreative Arbeiten auszuüben;
-
-1. die Herstellung und Veräusserung von Produkten, welche bei
- kreativer Arbeit entstehen;
-
-1. die Bewirtschaftung des Vereinsraumes.
-
-Der Verein kann weitere Aktivitäten entfalten, welche dem Zwecke des
-Vereins dienen.
-
-### Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente
-
-Die reguläre Versammlung der Mitglieder kann über die Durchführung und
-Verwirklichung des Vereinszweckes Reglemente erlassen.
-
-Solange kein Reglement besteht, entscheidet die reguläre
-Mitgliederversammlung nach Ermessen über das Zusprechen von Leistungen
-im Rahmen des Vereinszweckes.
-
-## II. Mitgliedschaft
-
-### Art. 4 Erwerb
-
-Natürliche Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, sowie
-juristische Personen können auf das Gesuch hin als Vereinsmitglieder
-aufgenommen werden.
-
-Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne
-Angabe von Gründen ablehnen.
-
-Der Antragsteller kann zu Händen der regulären Mitgliederversammlung
-gegen den Vorstandsentscheid rekurrieren.
-
-### Art. 5 Austritt
-
-Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer
-Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales
-erfolgen.
-
-### Art. 6 Ausschluss
-
-Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen
-Verstössen gegen die allgemeine Ordnung bis zur nächsten regulären
-Mitgliederversammlung ein Hausverbot erteilen.
-
-Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über eine Rehabilitierung
-oder einen endgültigen Ausschluss des Mitgliedes.
-
-### Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen
-
-Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das
-Vereinsvermögen.
-
-## III. Mittel
-
-### Art. 8 Mitgliederbeitrag
-
-Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages
-verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären
-Mitgliederversammlung für das nächste Quartal festgelegt. Für
-natürliche und juristische Personen können unterschiedliche Beträge
-festgelegt werden.
-
-Die reguläre Mitgliederversammlung kann entscheiden, aufgrund von
-persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne
-Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten
-können.
-
-### Art. 9 Weitere Mittel
-
-Weitere Mittel des Vereins werden aus Geld- und Sachspenden,
-ehrenamtlicher Mitarbeit, privaten und öffentlichen Beiträgen,
-freiwilligen Zuwendungen jeder Art und Erträgen aus den
-wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszweckes beschafft.
-
-### Art. 10 Haftung
-
-Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das
-Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die
-Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
-
-## IV. Organisation
-
-### Art. 11 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
-
-Die Arbeit des Vereins und des Vorstands findet soweit möglich unter
-Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Die Arbeit sollte daher nach
-den folgenden Kriterien dokumentiert werden:
-
-Die Dokumentation findet, sofern sie nicht mit Persönlichkeitsrechten
-in Konflikt steht, öffentlich statt; ansonsten muss sie zumindest
-allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Um die
-Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern zu schützen können die Daten
-dabei anonymisiert und aggregiert werden. Zugangsdaten wie
-Benutzernamen und Passworte dürfen ebenfalls von der Veröffentlichung
-ausserhalb des Vereins ausgeschlossen werden.
-
-Gleichermassen hat die Arbeit des Vereins unter denselben
-Öffentlichkeitskriterien stattzufinden und auch dokumentiert zu
-werden.
-
-Um die Vereinsräumlichkeiten und die Geräte des Vereins zu nutzen
-sowie die Dokumentation des Vereins und seiner Geräte zu lesen ist
-grundsätzlich keine Mitgliedschaft notwendig, diese können jedoch
-unter Umständen weiteren Restriktionen unterliegen (z.B. kann die
-Anwesenheit von Vereinsmitgliedern oder die Teilnahme an Einführungen
-sowie die Entrichtung von Unkostenbeiträgen gefordert werden), welche
-in speziellen Reglementen dargelegt werden.
-
-### Art. 12 Organe
-
-Die Organe des Vereins sind:
-
-* die reguläre Mitgliederversammlung;
-
-* der Vorstand;
-
-* die Kontrollstelle.
-
-### Art. 13 Mitgliederversammlung
-
-Die reguläre Mitgliederversammlung findet in der Regel monatlich an
-einem bestimmten Wochentag statt. Die Mitgliederversammlung kann
-entscheiden, einzelne reguläre Versammlungen aufgrund von zu geringer
-zu erwartender Mitgliederanwesenheit (z.B. bei Schulferien) ausfallen
-zu lassen.
-
-Der Vorstand oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder können die
-Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen,
-welche innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens
-stattzufinden hat.
-
-Die Einberufung zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt
-per E-Mail spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstag und in der
-Einladung sind die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben. Der
-Zeitpunkt für die reguläre Mitgliederversammlung wird an der
-Versammlung im vorherigen Monat festgelegt und sofort auf der
-Mailingliste verkündet.
-
-TODO: erweiterte jährliche Mitgliederversammlung unterbringen.
-
-Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten
-Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Derartige Anträge sind in
-die Traktandenliste aufzunehmen, sofern sie der Allgemeinheit der
-Mitglieder rechtzeitig, das heisst spätestens 3 volle Tage vor dem
-Datum der nächsten Mitgliederversammlung, über die Mailingliste
-zugestellt worden sind.
-
-### Art. 14 Beschlussfähigkeit
-
-Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig
-von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig.
-
-### Art. 15 Traktanden
-
-Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten
-Verhandlungsgegenstände gefasst werden.
-
-### Art. 16 Stimmrecht
-
-Jedes Mitglied hat in der regulären Mitgliederversammlung eine Stimme.
-
-Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich
-dafür bezeichneten Vertreter aus.
-
-### Art. 17 Beschlussfassung
-
-Die reguläre Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem
-einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.
-
-Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei
-Vierteln der anwesenden Mitglieder.
-
-Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen
-Themen erfolgen offen.
-
-Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein
-Stimmrecht.
-
-### Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung
-
-Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren
-Befugnisse zu:
-
-* der Beschluss über anstehende Ausgaben und Anschaffungen sowie
- andere Arten von Vertragsabschlüssen;
-
-* die Anweisung an den Vorstand zur Durchführung der Anschaffungen und
- Ausgaben;
-
-* der Beschluss über die Veräusserung von Vereinsvermögen;
-
-* der Beschluss über die Rehabilitierung oder den endgültigen
- Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
-
-* die Anweisung an den Vorstand über die Offenlegung und Dokumentation
- von Stand und Abschluss von Verwaltungsvorgängen;
-
-* die Wahl der Mitglieder von Kommissionen, welche für festgelegte
- Projekte bestellt werden.
-
-Des weiteren stehen der regulären Mitgliederversammlung folgende
-übertragbaren Befugnisse zu:
-
-* die Planung und Durchführung von Projekten und
- Vereinsveranstaltungen;
-
-* die Beschlussfassung über die Anhebung oder die Beendigung von
- Gerichtsverfahren sowie über den Abschluss von Verträgen.
-
-Die reguläre Mitgliederversammlung kann dem Vorstand für spezifisch
-bezeichnete wiederkehrende Ausgaben wie Raummiete, Stromkosten,
-etc. in festgelegter Maximalhöhe einen dauerhaften Zahlungsauftrag
-erteilen.
-
-Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung
-sowie einberufene aussergewöhnliche Mitgliederversammlungen erhalten
-überdies folgende unübertragbaren Befugnisse:
-
-* Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und
- des Voranschlages sowie die Entlastung des Vorstandes und der
- Kontrollstelle;
-
-* Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, der Kontrollstelle und
- der Kommissionen, welche von der Mitgliederversammlung gewählt
- wurden;
-
-* Abänderung der Vereinsstatuten sowie Annahme oder Ablehnung von
- durch den Vorstand vorgeschlagenen Änderungen des Vereinsreglements;
-
-* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation
- des Vereinsvermögens;
-
-* Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die
- Statuten vorbehalten sind.
-
-### Art. 19 Vorstand
-
-Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Revisor.
-
-Die Vorstandsmitglieder werden an einer speziell ausgezeichneten
-Jahresabschluss-Mitgliederversammlung einzeln in ihre Posten
-gewählt. Diese Versammlung muss mindestens 45 Tage im Voraus
-angekündigt werden und muss spätestens 15 Monate nach der
-vorangegangenen Jahresabschluss-Mitgliederversammlung stattfinden.
-
-Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte
-(z.B. Buchhalter, Sekretariatspersonal, Berater, usw.) erledigen
-lassen.
-
-### Art. 20 Amtsdauer
-
-Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt und
-sind wiederwählbar. Ersatzwahlen können mit mindestens 45 Tagen
-Vorankündigung an einer regulären Mitgliederversammlung durchgeführt
-werden.
-
-### Art. 21 Einberufung
-
-Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern.
-
-Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
-
-Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen. Sämtliche
-Aufgaben, welche der Vorstand übernimmt, müssen nachvollziehbar
-dokumentiert und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien
-publiziert werden. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufgaben welche
-durch Dritte erledigt werden. Verträge und Vereinbarungen mit Dritten
-sind schriftlich festzuhalten und nach Möglichkeit zu publizieren.
-
-### Art. 22 Beschlussfassung
-
-Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
-Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse und
-Wahlen mit einem absoluten Mehr der Vorstandsmitglieder.
-
-Beschlüsse über einen gestellten Antrag können auf dem
-Korrespondenzweg gefasst werden. Sämtliche Beschlüsse und Details
-sowie deren Durchführung sind zu dokumentieren und nach den allgemeinen
-Öffentlichkeitskriterien zu publizieren.
-
-### Art. 23 Traktanden
-
-Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände
-kann der Vorstand Beschlüsse fassen, sofern alle Vorstandsmitglieder
-zustimmen.
-
-### Art. 24 Befugnisse des Vorstandes
-
-Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der
-regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über:
-
-* die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung unter
- Vorbehalt der Befugnisse selbiger;
-
-* Vertretung des Vereins gegenüber Dritten; der Präsident und die
- Vorstandsmitglieder führen Kollektivunterschrift zu Zweien;
-
-* Einberufung der aussergewöhnlichen Mitgliederversammlung und der
- Jahresabschluss-Mitgliederversammlung;
-
-* Aufnahme von Vereinsmitgliedern;
-
-* Durchführung des Hausrechts in den Vereinsräumen;
-
-* Ausarbeitung von Vorschlägen an die Jahresabschluss- oder
- ausserordentliche Mitgliederversammlung für Änderungen an
- Reglementen oder den Statuten.
-
-Der Vorstand darf Beschlüsse der Mitgliederversammlung dann zurückweisen, wenn
-sie den Statuten, dem Reglement oder geltenden Gesetzen widersprechen oder der
-finanzielle Ruin des Vereins als Folge des Beschlusses zu erwarten wäre.
-
-### Art. 25 Kontrollstelle
-
-Die Kontrollstelle prüft die Rechnungsführung des Vereins und hält
-unter Mitarbeit des Kassiers ständig die Dokumentation über die
-Finanzen aktuell. Sie erstattet ebenfalls jährlich zuhanden der
-Jahresabschluss-Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
-
-Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar.
-
-## V. Schlussbestimmungen
-
-### Art. 26 Auflösung, Liquidation
-
-Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür
-einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur
-Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 17 Abs. 2
-dieser Statuten.
-
-Im Fall dass der Verein liquidiert und dessen Vermögen in eine
-Stiftung mit ähnlichem oder gleichem Zweck übergeführt wird,
-entscheidet die Mitgliederversammlung über das Vorgehen auf Antrag des
-Vorstandes.
-
-Desgleichen auch im Fall der Fusion mit einer Institution, welche
-ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt. Der aus der Fusion
-hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen
-Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 11 dargelegt
-werden.
-
-### Art. 27 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins
-
-Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht
-und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung.
-
-Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines
-allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2
-lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks.
-
-### Art. 28 Inkrafttreten
-
-Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsverammlung zum dd. mmm
-yyyy genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
-
-# Quellen
-
-* [Statuten des SwissIX](http://www.swissix.ch/files/1213/6510/1396/articles.pdf)
-* [Statuten des R.A.I.F. e.V.](http://www.kabelsalat.ch/memberfiles/statuten/statuten_v5.pdf)
+Neuerdings zu finden unter [[Vereinskram/Statuten]].