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author | zweistein <zweistein@web> | 2016-04-13 11:30:22 +0200 |
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committer | root <root@www-static.zdl.internetputzen.com> | 2016-04-13 11:30:22 +0200 |
commit | 496885d00efdddbf455b43f491a47e9ac016da12 (patch) | |
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Diffstat (limited to 'Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn')
-rw-r--r-- | Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn | 61 |
1 files changed, 61 insertions, 0 deletions
diff --git a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn new file mode 100644 index 00000000..67de541a --- /dev/null +++ b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn @@ -0,0 +1,61 @@ +Die Änderungen werden <mark>farblich hervorgehoben</mark>. + +Folgende Artikel müssen noch von den stimmberechtigten Mitgliedern genehmigt werden: + +## Art. <mark>33</mark> Besonders schutzwürdige Artikel +(Bisher Art. 28) + +Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel <mark>9, 12, 15, 16, 20, 21, 22, 29, 33 sowie 34</mark> oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Genehmigung aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder. <mark>Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.</mark> + +## Art. <mark>9</mark> Ausschluss +(Bisher Art. 8, sonst keine Änderung.) + +## <mark>Art. 12 Soziale Komponente des Mitgliederbeitrags</mark> +(Bisher Art. 10 Abs.2, jetzt eigener Artikel mit eigenem Titel, sonst keine Änderung.) + +## Art. <mark>15</mark> Allgemeine Öffentlichkeitskriterien +(Bisher Art. 13, sonst keine Änderung.) + +## Art. <mark>16</mark> Organe +(Bisher Art. 14) + +Die Organe des Vereins sind:<br/> + +<ul> +<li> die reguläre Mitgliederversammlung <mark>(genannt das Plenum);</li> +<li> die Jahresabschluss-Mitgliederversammlung;</mark></li> +<li> der Vorstand;</li> +<li> <mark>Arbeitsgruppen und</mark></li> +<li> die Kontrollstelle.</li> +</ul> + +## Art.<mark> 20</mark> Stimmrecht +(Bisher Art.18 , sonst keine Änderung.) + +## Art. <mark>21</mark> Beschlussfassung +(Bisher Art.19) + +Die reguläre <mark>und die Jahresabschluss-</mark>Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen. + +Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. + +Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen Themen erfolgen offen. + +Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht. + +## Art. <mark>22</mark> Befugnisse der Mitgliederversammlung +(Bisher Art.20 , sonst keine Änderung.) + +## <mark>Art. 29 Zurückweisungsrecht</mark> +(Bisher Art.26 letzter Absatz; jetzt eigener Artikel, sonst keine Änderung.) + +## Art. <mark>34</mark> Auflösung, Fusion +Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit <mark>(3/4 Mehrheit der Anwesenden)</mark>, gemäss Art.<mark>21</mark> Abs.2 dieser Statuten.<br/> + +<mark>Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Vereinsvermögen und Inventar einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder aufgrund öffentlichen Zwecks von der Steuer befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.<br/> + Die Verteilung des Vereinsvermögens auf die Mitglieder ist ausgeschlossen.<br/> +<b>Diese Regelung ist unwiderruflich.</b><br/> + +Eine Fusion kann mit einer gemeinnützigen Institution oder aus öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen, welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt.</mark><br/> + Der aus der Fusion hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. <mark>15</mark> dargelegt werden. + |