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path: root/Vereinskram/statuten.mdwn
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authorCaoimhe Chaos <caoimhechaos@protonmail.com>2013-11-07 00:43:34 +0100
committerCaoimhe Chaos <caoimhechaos@protonmail.com>2013-11-07 00:43:50 +0100
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Weitere Erläuterungen, welche auf der Gründungsversammlung gefordert wurden, aufnehmen.
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-rw-r--r--Vereinskram/statuten.mdwn88
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diff --git a/Vereinskram/statuten.mdwn b/Vereinskram/statuten.mdwn
index f0eba4c5..5577af27 100644
--- a/Vereinskram/statuten.mdwn
+++ b/Vereinskram/statuten.mdwn
@@ -52,18 +52,15 @@ Angabe von Gründen ablehnen.
Der Antragsteller kann zu Händen der regulären Mitgliederversammlung
gegen den Vorstandsentscheid rekurrieren.
+*Erläuterungen: Das Vereinsrecht sieht vor, dass man rechtlich stichhaltige Gründe für das Ablehnen eines Mitgliedsantrages angeben muss, solange nicht «ohne Angaben von Gründen» festgelegt wird. Siehe Art. 6 (Ausschluss) für mehr Details.*
+
## Art. 5 Austritt
Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer
Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales
erfolgen.
-*Erläuterungen: quartalsweise Kündigungen sind ein Kompromiss zwischen
-der finanziellen Sicherheit des Vereins und der finanziellen
-Planungssicherheit der Mitglieder. Der Verein darf seine Beiträge nur
-quartalsweise anpassen, aber Mitglieder dürfen dann auch nicht
-häufiger austreten, damit die Existenz des Vereins nicht gefährdet
-wird.*
+*Erläuterungen: quartalsweise Kündigungen sind ein Kompromiss zwischen der finanziellen Sicherheit des Vereins und der finanziellen Planungssicherheit der Mitglieder. Der Verein darf seine Beiträge nur quartalsweise anpassen, aber Mitglieder dürfen dann auch nicht häufiger austreten, damit die Existenz des Vereins nicht gefährdet wird.*
## Art. 6 Ausschluss
@@ -76,14 +73,7 @@ oder einen endgültigen Ausschluss des Mitgliedes. Die
Mitgliederversammlung kann das Mitglied dann ohne Angabe von Gründen
ausschliessen.
-*Erläuterungen:
-[Artikel 72 des Zivilgesetzbuches](http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a72)
-fordert, dass Ausschliessungen entweder von den Statuten geregelt
-ohne Angabe von Gründen erfolgen, oder unter einer Liste von Gründen
-erfolgen können, oder alternativ «aus wichtigen Gründen». Diese
-Gründe zu definieren könnte sehr kompliziert werden. Wir legen das
-Vertrauen in die Hand der Mitgliederversammlung, Mitglieder nicht
-aus fadenscheinigen Gründen auszuschliessen.*
+*Erläuterungen: [Artikel 72 des Zivilgesetzbuches](http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a72) fordert, dass Ausschliessungen entweder von den Statuten geregelt ohne Angabe von Gründen erfolgen, oder unter einer Liste von Gründen erfolgen können, oder alternativ «aus wichtigen Gründen». Diese Gründe zu definieren könnte sehr kompliziert werden. Wir legen das Vertrauen in die Hand der Mitgliederversammlung, Mitglieder nicht aus fadenscheinigen Gründen auszuschliessen.*
## Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen
@@ -176,12 +166,7 @@ Zeitpunkt für die reguläre Mitgliederversammlung wird an der
Versammlung im vorherigen Monat festgelegt und sofort auf der
Mailingliste verkündet.
-*Ergänzungsvorschlag: Darüber hinaus besteht eine
-Jahresabschluss-Mitgliederversammlung, welche die Entlastung und
-Neuwahl des Vorstandes zur Aufgabe hat. Die Einberufung zur
-Jahresabschluss-Mitgliederversammlung erfolgt per E-Mail spätestens 30
-Tage vor dem Versammlungstag. In der Einladung sind die
-Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben.*
+*Ergänzungsvorschlag: Darüber hinaus besteht eine Jahresabschluss-Mitgliederversammlung, welche die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes zur Aufgabe hat. Die Einberufung zur Jahresabschluss-Mitgliederversammlung erfolgt per E-Mail spätestens 30 Tage vor dem Versammlungstag. In der Einladung sind die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben.*
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten
Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Derartige Anträge sind in
@@ -192,8 +177,9 @@ zugestellt worden sind.
## Art. 14 Beschlussfähigkeit
-Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig
-von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig.
+Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig.
+
+*Erläuterungen: da wir derzeit noch keine nennenswerte Anzahl an Mitgliedern haben, haben wir hier noch keine Werte festgelegt, um die Beschlussfähigkeit nicht zu beeinträchtigen und schnell handeln zu können. Haben wir erst genug Mitglieder, sollte dieser Artikel angepasst werden.*
## Art. 15 Traktanden
@@ -223,60 +209,41 @@ Stimmrecht.
## Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung
-Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren
-Befugnisse zu:
+Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren Befugnisse zu:
-* der Beschluss über anstehende Ausgaben und Anschaffungen sowie
- andere Arten von Vertragsabschlüssen;
+* der Beschluss über anstehende Ausgaben und Anschaffungen sowie andere Arten von Vertragsabschlüssen;
-* die Anweisung an den Vorstand zur Durchführung der Anschaffungen und
- Ausgaben;
+* die Anweisung an den Vorstand zur Durchführung der Anschaffungen und Ausgaben;
* der Beschluss über die Veräusserung von Vereinsvermögen;
-* der Beschluss über die Rehabilitierung oder den endgültigen
- Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
+* der Beschluss über die Rehabilitierung oder den endgültigen Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
+
+* die Anweisung an den Vorstand über die Offenlegung und Dokumentation von Stand und Abschluss von Verwaltungsvorgängen;
-* die Anweisung an den Vorstand über die Offenlegung und Dokumentation
- von Stand und Abschluss von Verwaltungsvorgängen;
+* die Wahl der Mitglieder von Kommissionen, welche für festgelegte Projekte bestellt werden.
-* die Wahl der Mitglieder von Kommissionen, welche für festgelegte
- Projekte bestellt werden.
+Des weiteren stehen der regulären Mitgliederversammlung folgende übertragbaren Befugnisse zu:
-Des weiteren stehen der regulären Mitgliederversammlung folgende
-übertragbaren Befugnisse zu:
+* die Planung und Durchführung von Projekten und Vereinsveranstaltungen;
-* die Planung und Durchführung von Projekten und
- Vereinsveranstaltungen;
+* die Beschlussfassung über die Anhebung oder die Beendigung von Gerichtsverfahren sowie über den Abschluss von Verträgen.
-* die Beschlussfassung über die Anhebung oder die Beendigung von
- Gerichtsverfahren sowie über den Abschluss von Verträgen.
+Die reguläre Mitgliederversammlung kann dem Vorstand für spezifisch bezeichnete wiederkehrende Ausgaben wie Raummiete, Stromkosten, etc. in festgelegter Maximalhöhe einen dauerhaften Zahlungsauftrag erteilen.
-Die reguläre Mitgliederversammlung kann dem Vorstand für spezifisch
-bezeichnete wiederkehrende Ausgaben wie Raummiete, Stromkosten,
-etc. in festgelegter Maximalhöhe einen dauerhaften Zahlungsauftrag
-erteilen.
+Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung sowie einberufene aussergewöhnliche Mitgliederversammlungen erhalten überdies folgende unübertragbaren Befugnisse:
-Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung
-sowie einberufene aussergewöhnliche Mitgliederversammlungen erhalten
-überdies folgende unübertragbaren Befugnisse:
+* Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und des Voranschlages sowie die Entlastung des Vorstandes und der Kontrollstelle;
-* Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und
- des Voranschlages sowie die Entlastung des Vorstandes und der
- Kontrollstelle;
+* Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, der Kontrollstelle und der Kommissionen, welche von der Mitgliederversammlung gewählt wurden;
-* Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, der Kontrollstelle und
- der Kommissionen, welche von der Mitgliederversammlung gewählt
- wurden;
+* Abänderung der Vereinsstatuten sowie Annahme oder Ablehnung von durch den Vorstand vorgeschlagenen Änderungen des Vereinsreglements;
-* Abänderung der Vereinsstatuten sowie Annahme oder Ablehnung von
- durch den Vorstand vorgeschlagenen Änderungen des Vereinsreglements;
+* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens;
-* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation
- des Vereinsvermögens;
+* Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.
-* Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die
- Statuten vorbehalten sind.
+*Erläuterungen: Das Plenum kann den Vorstand zur Durchführung beliebiger Zahlungen anweisen, nicht nur wiederkehrender. Der Artikel erwähnt wiederkehrende Zahlungen aus dem Grund, dass diese nicht für jede Zahlung neu in Auftrag gegeben werden müssen.*
## Art. 19 Vorstand
@@ -395,8 +362,7 @@ lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks.
## Art. 28 Inkrafttreten
-Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsverammlung zum 25. August
-2013 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
+Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsverammlung zum 25. August 2013 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
# Quellen