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-rw-r--r--Vereinskram/Reglement_Mitgliederbeiträge_Nutzung.mdwn12
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--- a/Vereinskram/Reglement_Mitgliederbeiträge_Nutzung.mdwn
+++ b/Vereinskram/Reglement_Mitgliederbeiträge_Nutzung.mdwn
@@ -26,13 +26,13 @@ Firma / juristische Person | CHF 100.- | CHF 300.-
1. Die Starship Factory erhebt für die Nutzung der im Folgenden aufgeführten Maschinen Nutzungsgebühren. Die Gebühren dienen dem Erhalt der Maschinen, der Deckung von laufenden Kosten sowie der Bildung von Rücklagen für Neuinvestitionen.
2. Es gilt das Vertrauensprinzip. Bitte seid fair und entrichtet die festgelegten Gebühren. Die Starship Factory ist auf die Einnahmen zur Erhaltung eines attraktiven Maschinenparks angewiesen.
3. Die Nutzungsgebühren werden entsprechend der Nutzungszeit berechnet. Als Nutzungszeit gilt die Zeit, in welcher das Gerät anderen potenziellen Nutzern nicht zur Verfügung steht.
-4. Die Nutzungszeit wird in Stunden erhoben. Angebrochene Stunden werden aufgerundet. Es gelten gestaffelte Sätze für die private Nutzung durch Mitglieder, die private Nutzung durch Nichtmitglieder sowie die gewerbliche Nutzung.
+4. Die Nutzungszeit wird in Stunden erhoben. Angebrochene Stunden werden aufgerundet. Es gelten gestaffelte Sätze für die Nutzung durch Mitglieder, die private Nutzung durch Nichtmitglieder sowie die gewerbliche Nutzung.
5. Die Nutzungsgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn das Ergebnis nicht gefällt. Hiervon ausgenommen sind Fehlschläge, welche durch Maschinendefekte bedingt wurden, die der Nutzer nicht zu verantworten hat.
6. Die angefallenen Gebühren sind mittels Überweisung, Twint, Paypal oder jedem anderen von der Starship Factory angebotenen Zahlungsmittel unmittelbar im Anschluss an die Nutzung zu entrichten.
7. Vor der Nutzung bestimmter Maschinen ist eine Einweisung erforderlich (entsprechend gekennzeichnet). Die Entrichtung der Gebühr entbindet nicht von der Pflicth zur Einweisung. Nutzer haften für alle Schäden an Maschinen, welche durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8. Besitzer von Maschinen, welche diese der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, können diese selbstverständlich kostenlos nutzen.
9. Das Plenum ist berechtigt, Geräteverantwortlichen im Gegenzug für ihr Engagement, reduzierte Gebührensätze zu gewähren.
-10. Die gewerbliche Nutzung ist nach Möglichkeit auf reguläre Arbeitstage und den Zeitraum vor 18 Uhr zu beschränken. Die gewerbliche Nutzung an den offenen Abenden ist untersagt.
+10. Die gewerbliche Nutzung ist nach Möglichkeit auf reguläre Arbeitstage und den Zeitraum vor 18 Uhr zu beschränken. Eine gewerbliche Nutzung nach 18 Uhr ist nach Absprache möglich. Die gewerbliche Nutzung an den offenen Abenden ist untersagt.
11. Für neue Maschinen oder solche, für welche noch keine Gebühren festgelegt wurden, ist das Plenum berechtigt, vorläufige Gebühren festzusetzen bis das überarbeitete Reglement zum Beginn des nächsten Quartals in Kraft tritt.
12. Für den Maschinenpark gelten die Gebühren gemäss der folgenden Tabelle:
@@ -44,10 +44,10 @@ TLD ohne Filament | 1.35 CHF/h | 1.85 CHF/h | 2.85 CHF/h
MSLA inkl. Harz | 1.50 CHF/h | 2.00 CHF/h | 3.00 CHF/h
MSLA ohne Harz | 1.35 CHF/h | 1.85 CHF/h | 2.85 CHF/h
**CNC-Fräsen** ||||
-Portalfräse | 7.50 CHF/h | 10 CHF/h | 15 CHF/h
-5D-Axismaker | 7.50 CHF/h | 10 CHF/h | 15 CHF/h
-**Schneideplotter inkl. T-Shirtpresse** | 5.00 CHF/h | 8.00 CHF/h | 12 CHF/h
-**Laser-Schneider** | 3 CHF/h | 4.00 CHF/h | 6.00 CHF/h
+Portalfräse | 7.50 CHF/h | 10.00 CHF/h | 15.00 CHF/h
+5D-Axismaker | 7.50 CHF/h | 10.00 CHF/h | 15.00 CHF/h
+**Schneideplotter inkl. T-Shirtpresse** | 5.00 CHF/h | 8.00 CHF/h | 12.00 CHF/h
+**Laser-Schneider** | 3.00 CHF/h | 4.00 CHF/h | 6.00 CHF/h
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### Art. 3 Preise für Verbrauchsmaterialien