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-rw-r--r--Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn2
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diff --git a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn
index 2946ad6b..b354f80d 100644
--- a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn
+++ b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn
@@ -72,7 +72,7 @@ Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht.
<table><tr><td width="33%"><i class="fa fa-square-o"> ich stimme zu</i></td><td width="33%"> &nbsp; &nbsp; &nbsp;</td><td width="33%"><i class="fa fa-circle-thin"> ich lehne ab</i></td></tr></table>
## Art. <mark>34</mark> Auflösung, Fusion
-Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit <mark>(3/4 Mehrheit der Anwesenden)</mark>, gemäss Art.<mark>21</mark> Abs.2 dieser Statuten.<br/>
+Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit, gemäss Art.<mark>21</mark> Abs.2 dieser Statuten.<br/>
<mark>Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Vereinsvermögen und Inventar einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder aufgrund öffentlichen Zwecks von der Steuer befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.<br/>
Die Verteilung des Vereinsvermögens auf die Mitglieder ist ausgeschlossen.<br/>