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-rw-r--r--Vereinskram/statutenv1.mdwn4
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index 405867c2..89b5e485 100644
--- a/Vereinskram/statutenv1.mdwn
+++ b/Vereinskram/statutenv1.mdwn
@@ -179,7 +179,7 @@ Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung sowie einberuf
## Art. 21 Vorstand
-Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Revisor.
+Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Optimisten.
Die Vorstandsmitglieder werden an einer speziell ausgezeichneten Jahresabschluss-Mitgliederversammlung einzeln in ihre Posten gewählt. Diese Versammlung muss mindestens 45 Tage im Voraus angekündigt werden und muss spätestens 15 Monate nach der vorangegangenen Jahresabschluss-Mitgliederversammlung stattfinden.
@@ -248,7 +248,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Ak
## Art. 31 Inkrafttreten
-Diese Statuten sind anlässlich der ausser ordentlichen Mitgliederversammlung zum 7. Februar 2014 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
+Diese Statuten sind anlässlich der regulären Mitgliederversammlung zum 10. Februar 2017 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
# Quellen