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* Mitgliedermodell
* Wie viel Entscheidungsgewalt hat der Vorstand? Was müssen Präsident und Vize minimal ohne Plenum entscheiden können? Wie kann man die Ämter attraktiv gestalten für Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und denen es dabei nicht um Macht geht?
+# Text
+
+## I. Name, Sitz und Zweck
+
+### Art. 1 Name, Sitz
+
+Unter dem Namen **Secret Cabal** besteht ein Verein gemäss den
+Bestimmungen des Artikels 60 ff. des Schweizerischen
+Zivilgesetzbuches.
+
+Der Verein hat seinen Sitz in Pratteln BL.
+
+### Art. 2 Zweck
+
+Der Verein bezweckt
+
+1. der Allgemeinheit einen Raum zu bieten, um ihre Kreativität
+ auszuleben;
+
+1. der Betrieb sowie die Anschaffung und Veräusserung von Geräten,
+ welche dazu bestimmt sind oder dazu verwendet werden können,
+ kreative Arbeiten auszuüben;
+
+1. die Herstellung und Veräusserung von Produkten, welche bei
+ kreativer Arbeit entstehen;
+
+1. die Bewirtschaftung des Vereinsraumes.
+
+Der Verein kann weitere Aktivitäten entfalten, welche dem Zwecke des
+Vereins dienen.
+
+### Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente
+
+Die reguläre Versammlung der Mitglieder kann über die Durchführung und
+Verwirklichung des Vereinszweckes Reglemente erlassen.
+
+Solange kein Reglement besteht, entscheidet die reguläre
+Mitgliederversammlung nach Ermessen über das Zusprechen von Leistungen
+im Rahmen des Vereinszweckes.
+
+## II. Mitgliedschaft
+
+### Art. 4 Erwerb
+
+Natürliche Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, sowie
+juristische Personen können auf das Gesuch hin als Vereinsmitglieder
+aufgenommen werden.
+
+Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne
+Angabe von Gründen ablehnen.
+
+Der Antragsteller kann zu Händen der regulären Mitgliederversammlung
+gegen den Vorstandsentscheid rekurrieren.
+
+### Art. 5 Austritt
+
+Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer
+Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales
+erfolgen.
+
+### Art. 6 Ausschluss
+
+Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen
+Verstössen gegen die allgemeine Ordnung bis zur nächsten regulären
+Mitgliederversammlung ein Hausverbot erteilen.
+
+Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über eine Rehabilitierung
+oder einen endgültigen Ausschluss des Mitgliedes.
+
+### Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen
+
+Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das
+Vereinsvermögen.
+
+## III. Mittel
+
+### Art. 8 Mitgliederbeitrag
+
+Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages
+verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären
+Mitgliederversammlung für das nächste Quartal festgelegt. Für
+natürliche und juristische Personen können unterschiedliche Beträge
+festgelegt werden.
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung kann entscheiden, aufgrund von
+persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne
+Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten
+können.
+
+### Art. 9 Weitere Mittel
+
+Weitere Mittel des Vereins werden aus Geld- und Sachspenden,
+ehrenamtlicher Mitarbeit, privaten und öffentlichen Beiträgen,
+freiwilligen Zuwendungen jeder Art und Erträgen aus den
+wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszweckes beschafft.
+
+### Art. 10 Haftung
+
+Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das
+Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die
+Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
+
+## IV. Organisation
+
+### Art. 11 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
+
+Die Arbeit des Vereins und des Vorstands findet soweit möglich unter
+Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Die Arbeit sollte daher nach
+den folgenden Kriterien dokumentiert werden:
+
+Die Dokumentation findet, sofern sie nicht mit Persönlichkeitsrechten
+in Konflikt steht, öffentlich statt; ansonsten muss sie zumindest
+allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Um die
+Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern zu schützen können die Daten
+dabei anonymisiert und aggregiert werden.
+
+### Art. 12 Organe
+
+Die Organe des Vereins sind:
+
+* die reguläre Mitgliederversammlung;
+
+* der Vorstand;
+
+* die Kontrollstelle.
+
+### Art. 13 Mitgliederversammlung
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung findet in der Regel monatlich an
+einem bestimmten Wochentag statt. Die Mitgliederversammlung kann
+entscheiden, einzelne reguläre Versammlungen aufgrund von zu geringer
+zu erwartender Mitgliederanwesenheit (z.B. bei Schulferien) ausfallen
+zu lassen.
+
+Der Vorstand oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder können die
+Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen,
+welche innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens
+stattzufinden hat.
+
+Die Einberufung zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt
+per E-Mail spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstag und in der
+Einladung sind die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben. Der
+Zeitpunkt für die reguläre Mitgliederversammlung wird an der
+Versammlung im vorherigen Monat festgelegt und sofort auf der
+Mailingliste verkündet.
+
+TODO: erweiterte jährliche Mitgliederversammlung unterbringen.
+
+Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten
+Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Derartige Anträge sind in
+die Traktandenliste aufzunehmen, sofern sie der Allgemeinheit der
+Mitglieder rechtzeitig, das heisst spätestens 3 volle Tage vor dem
+Datum der nächsten Mitgliederversammlung, über die Mailingliste
+zugestellt worden sind.
+
+### Art. 14 Beschlussfähigkeit
+
+Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig
+von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig.
+
+### Art. 15 Traktanden
+
+Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten
+Verhandlungsgegenstände gefasst werden.
+
+### Art. 16 Stimmrecht
+
+Jedes Mitglied hat in der regulären Mitgliederversammlung eine Stimme.
+
+Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich
+dafür bezeichneten Vertreter aus.
+
+### Art. 17 Beschlussfassung
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem
+einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.
+
+Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei
+Vierteln der anwesenden Mitglieder.
+
+Wahlen sollten stets geheim stattfinden. Abstimmungen zu anderen
+Themen erfolgen offen.
+
+Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein
+Stimmrecht.
+
+### Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung
+
+Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren
+Befugnisse zu:
+
+* der Beschluss über anstehende Ausgaben und Anschaffungen sowie
+ andere Arten von Vertragsabschlüssen;
+
+* die Anweisung an den Vorstand zur Durchführung der Anschaffungen und
+ Ausgaben;
+
+* der Beschluss über die Veräusserung von Vereinsvermögen;
+
+* der Beschluss über die Rehabilitierung oder den endgültigen
+ Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
+
+* die Anweisung an den Vorstand über die Offenlegung und Dokumentation
+ von Stand und Abschluss von Verwaltungsvorgängen;
+
+* die Wahl der Mitglieder von Kommissionen, welche für festgelegte
+ Projekte bestellt werden.
+
+Des weiteren stehen der regulären Mitgliederversammlung folgende
+übertragbaren Befugnisse zu:
+
+* die Planung und Durchführung von Vereinsveranstaltungen;
+
+* die Beschlussfassung über die Anhebung oder die Beendigung von
+ Gerichtsverfahren sowie über den Abschluss von Verträgen.
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung kann dem Vorstand für spezifisch
+bezeichnete wiederkehrende Ausgaben wie Raummiete, Stromkosten,
+etc. in festgelegter Maximalhöhe einen dauerhaften Zahlungsauftrag
+erteilen.
+
+Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung
+sowie einberufene aussergewöhnliche Mitgliederversammlungen erhalten
+überdies folgende unübertragbaren Befugnisse:
+
+* Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und
+ des Voranschlages sowie die Entlastung des Vorstandes und der
+ Kontrollstelle;
+
+* Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, der Kontrollstelle und
+ der Kommissionen, welche von der Mitgliederversammlung gewählt
+ wurden;
+
+* Abänderung der Vereinsstatuten sowie Annahme oder Ablehnung von
+ durch den Vorstand vorgeschlagenen Änderungen des Vereinsreglements;
+
+* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation
+ des Vereinsvermögens;
+
+* Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die
+ Statuten vorbehalten sind.
+
+### Art. 19 Vorstand
+
+Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Revisor.
+
+Die Vorstandsmitglieder werden an einer speziell ausgezeichneten
+Jahresabschluss-Mitgliederversammlung einzeln in ihre Posten
+gewählt. Diese Versammlung muss mindestens 45 Tage im Voraus
+angekündigt werden und muss spätestens 15 Monate nach der
+vorangegangenen Jahresabschluss-Mitgliederversammlung stattfinden.
+
+Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte
+(z.B. Buchhalter, Sekretariatspersonal, Berater, usw.) erledigen
+lassen.
+
+### Art. 20 Amtsdauer
+
+Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt und
+sind wiederwählbar. Ersatzwahlen können mit mindestens 45 Tagen
+Vorankündigung an einer regulären Mitgliederversammlung durchgeführt
+werden.
+
+### Art. 21 Einberufung
+
+Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern.
+
+Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
+
+Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen. Sämtliche
+Aufgaben, welche der Vorstand übernimmt, müssen nachvollziehbar
+dokumentiert und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien
+publiziert werden. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufgaben welche
+durch Dritte erledigt werden. Verträge und Vereinbarungen mit Dritten
+sind schriftlich festzuhalten.
+
+### Art. 22 Beschlussfassung
+
+Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
+Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse und
+Wahlen mit einem absoluten Mehr der Vorstandsmitglieder.
+
+Beschlüsse über einen gestellten Antrag können auf dem
+Korrespondenzweg gefasst werden. Sämtliche Beschlüsse und Details
+deren Durchführung sind zu dokumentieren und nach den allgemeinen
+Öffentlichkeitskriterien zu publizieren.
+
+### Art. 23 Traktanden
+
+Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände
+kann der Vorstand Beschlüsse fassen, sofern alle Vorstandsmitglieder
+zustimmen.
+
+### Art. 24 Befugnisse des Vorstandes
+
+Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der
+regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über:
+
+* die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung unter
+ Vorbehalt der Befugnisse der Vereinsversammlung;
+
+* Vertretung des Vereins gegenüber Dritten; der Präsident und die
+ Vorstandsmitglieder führen Kollektivunterschrift zu Zweien;
+
+* Einberufung der aussergewöhnlichen Mitgliederversammlung und der
+ Jahresabschluss-Mitgliederversammlung;
+
+* Aufnahme von Vereinsmitgliedern;
+
+* Durchführung des Hausrechts in den Vereinsräumen;
+
+* Ausarbeitung von Vorschlägen an die Jahresabschluss- oder
+ ausserordentliche Mitgliederversammlung für Änderungen an
+ Reglementen oder den Statuten.
+
+### Art. 25 Kontrollstelle
+
+Die Kontrollstelle prüft die Rechnungsführung des Vereins und hält
+unter Mitarbeit des Kassiers ständig die Dokumentation über die
+Finanzen. Sie erstattet ebenfalls jährlich zuhanden der
+Jahresabschluss-Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
+
+Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar.
+
+## V. Schlussbestimmungen
+
+### Art. 26 Auflösung, Liquidation
+
+Die Auflösung des Vereins kann nur von enier ausschliesslich hierfür
+einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Zur
+Beschlussfassung bedarf es einer Stimenmehrheit gemäss Art. 17 Abs. 2
+dieser Statuten.
+
+Im Fall dass der Verein liquidiert und dessen Vermögen in eine
+Stiftung mit ähnlichem oder gleichem Zweck übergeführt wird,
+entscheidet die Vereinsversammlung über das Vorgehen auf Antrag des
+Vorstandes.
+
+Desgleichen auch im Fall der Fusion mit einer Institution, welche
+ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt. Der aus der Fusion
+hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen
+Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 11 dargelegt
+werden.
+
+### Art. 27 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins
+
+Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht
+und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung.
+
+Die Vereinsversammlung entscheidet über die Verwendung eines
+allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2
+lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks.
+
+### Art. 28 Inkrafttreten
+
+Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsverammlung zum dd. mmm
+yyyy genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
+
# Quellen
* [Statuten des SwissIX](http://www.swissix.ch/files/1213/6510/1396/articles.pdf)
+* [Statuten des R.A.I.F. e.V.](http://www.kabelsalat.ch/memberfiles/statuten/statuten_v5.pdf)