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-rw-r--r--Vereinskram/statutenv5.mdwn6
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diff --git a/Vereinskram/statutenv5.mdwn b/Vereinskram/statutenv5.mdwn
index c1fc1c43..5863920e 100644
--- a/Vereinskram/statutenv5.mdwn
+++ b/Vereinskram/statutenv5.mdwn
@@ -171,9 +171,7 @@ Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten Mitgliederversammlun
### Art. 18 Beschlussfähigkeit
-Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist ab einer Anwesenheit von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
-
-*Erläuterungen: da wir derzeit noch keine nennenswerte Anzahl an Mitgliedern haben, haben wir hier noch keine Werte festgelegt, um die Beschlussfähigkeit nicht zu beeinträchtigen und schnell handeln zu können. Haben wir erst genug Mitglieder, sollte dieser Artikel angepasst werden.*
+Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist ab einer Anwesenheit von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern oder einem Minimum von 50% aller Mitglieder, was auch immer weniger ist, beschlussfähig.
### Art. 19 Traktandenliste
@@ -331,7 +329,7 @@ Diese Institution muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen
### Art. 36 Inkrafttreten
-Diese Statuten sind anlässlich der Jahresabschluss-Mitgliederversammlung vom 9. Februar 2019 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
+Diese Statuten sind anlässlich der Jahresabschluss-Mitgliederversammlung vom 25. Januar 2020 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
## Kommentar zu den Statuten