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+++ b/Vereinskram/Sitzungen/2017/2017-02-21_Ausserordentliche_Mitgliederversammlung.mdwn
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+[[!meta title="Ausserordentliche Mitgliedergeneralversammlung am 21. Februar 2017"]]
+[[!meta license="[Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/)"]]
+
+Am 21. Februar 2017 um 20 Uhr findet eine ausserordentliche Mitgliederversammlung der Starship Factory in den [Räumen der Starship Factory in Basel](https://www.starship-factory.ch/anfahrt/ "Anfahrtinformationen zur Starship Factory") statt.
+
+# Wahl des Protokollführers
+
+An dieser Stelle muss jemand gewählt werden, der aufschreibt, was alles gesagt
+und getan wird.
+
+# Wahl des Tagungspräsidenten
+
+Es wird ein Tagungspräsident festgelegt, welcher für einen ordentlichen und effizienten Sitzungsablauf sorgt.
+
+# Begrüssung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
+
+Gemäss den [[Statuten|Vereinskram/Statutenv1]] ist jede statutenkonform einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig. Erfüllen wir diese Anforderungen?
+
+# Verabschiedung der Traktandenliste
+
+[[!toc startlevel=1]]
+
+Sind wir mit dieser Traktandenliste einverstanden?
+
+# Anpassungen der Statuten des Vereins
+
+Wir wollen die folgende Änderungen an den Statuten vornehmen:
+
+im __Artikel 33__ soll der Satz umformuliert umformuliert:
+
+Statt
+
+*Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.*
+
+steht dort jetzt:
+
+*Erlaubt sind jedoch Anpassungen, welche den Sinn der Bestimmung nicht verändern, so wie z.B. Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.*
+
+Das löst die Frage: sind nicht-singverändernde Anpassungen erlaubt oder sind singverändernde Anpassungen nicht erlaubt?
+
+im __Artikel 34__ soll die kopierte Bestimmung gelöscht werden:
+
+Statt
+
+*Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit (3/4 Mehrheit der Anwesenden), gemäss Art. 21 Abs.2 dieser Statuten.*
+
+steht dort jetzt:
+
+*Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 21 Abs.2 dieser Statuten.*
+
+Das sollte angepasst werden, weil weiter unten in Artikel 34 eine Bestimmung eingeführt wird, dass der Artikel nie wieder geändert werden darf. Wenn die 3/4-Mehrheit in Artikel 34 aufgenommen würde, dürften wir daraus nie eine 5/6-Mehrheit oder etwas anderes machen (z.B. 3/4-Mehrheit aller Vereinsmitglieder).
+
+[[Statuten|Vereinskram/Statutenv3a]] sind die kompletten Statuten.
+[[Statuten|Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3]] sind die genehmigungspflichtigen Änderungen.
+
+# Varia
+
+Was ist noch zu sagen?
+
+# Verabschiedung
+
+Die anwesenden Mitglieder verabschieden sich bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Da nun alles gesagt ist, können wir wieder unseren regulären Basteltätigkeiten nachgehen! \o/