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Diffstat (limited to 'Vereinskram')
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--- /dev/null
+++ b/Vereinskram/Finanzplanung/index.mdwn
@@ -0,0 +1,33 @@
+# Kosten
+
+* Miete
+ * ca. CHF 900.-
+ * Quelle: [Immobilienscout24](http://www.immoscout24.ch/IS24Web/_V2/Detail.aspx?objectid=2679517)
+* Kontoführungsgebühren
+ * CHF 60.-
+ * Quelle: Christine Lent in <trinity-8c330d2c-ea01-4d95-9468-be1c6f919aad-1373113656953@3capp-gmx-bs15> auf swiss-chaos
+* Steuern?
+* Versicherungen
+* Anschaffungen: <https://wiki.raumzeitlabor.de/wiki/Krautfanding>
+* Verbrauchsmaterial
+
+# Einnahmen generieren
+
+* Mitgliedsbeiträge
+* Getränke- und Snackverkauf
+* Nutzungskosten Geräte
+* Verbrauchsmaterial
+* Spenden
+* Fanartikel
+* Bausatzverkauf
+* Workshops
+
+# Beitragsmodelle
+
+* FabLab-Zürich/Luzern-Modell: 100 CHF Jahresbeitrag, 20 CHF/Stunde/Gerät + Material, FreeFab-Tag keine Gerätekostennutzung
+ * - 20 CHF/Stunde ist für Vielnutzer ganz schön viel
+ * + Wenn es wie in Zürich läuft, dann sind die Ausgaben schnell wieder drin.
+ * + 8,3 CHF/Monat ist ein Betrag, wo nicht so viel gezögert wird, dem Club beizutreten, auch für Leute, die nicht oft da sind oder uns nur cool finden.
+* Evtl verschiedene Angebote machen. 100 CHF/Jahr, um Mitglied zu werden und dann sowas wie Wochen- oder Monatsflatrates.
+ * - Macht es komplizierter.
+ * + Fördert die Produktivität, da Flatrates auch genutzt werden wollen.
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--- /dev/null
+++ b/Vereinskram/Sitzungen/2013/2013-07-24_besprechung_kennenlernen.mdwn
@@ -0,0 +1,83 @@
+[[!meta title="Besprechungen und Kennenlerntreffen 24. Juli 2013"]]
+
+Wir trafen uns mit Yvo Waldmeier, dem BAFALA-Organisator, in seinem Atelier am
+St.-Alban-Rheinweg. Das Ziel des Treffen war, uns mit Yvo über unsere Ansprüche
+und Ziele zu unterhalten und gemeinsame Strategien zu finden.
+
+# [[Vereinskram/Statuten]]
+
+Yvo ist mit den [[Vereinskram/Statuten]] in ihrem Konzept sehr zufrieden. Er
+wünscht sich ebenfalls einen basisdemokratischen Verein und will das zumindest
+einmal mit ausprobieren. Er zeigt viel Verständnis für unsere Erfahrungen mit
+zentral geführten Vereinen.
+
+Die Transparenzrichtlinien werden ebenfalls als positiv gesehen. Es entspricht
+auch der Fablab-Charta, passt also völlig zum Modell. Yvo will die Idee an die
+restlichen Interessenten herantragen.
+
+Yvo will unseren aktuellen Statutenentwurf an einen Experten herantragen, den
+er kennt und der sie rechtlich durcharbeiten kann.
+
+Die generelle Offenheit des Clubs gegenüber Nichtmitgliedern ist ebenfalls ein
+wichtiger Punkt. Wir wollen generell der Öffentlichkeit ermöglichen, die Geräte
+im Club zu benutzen, ohne Mitglied zu werden. Dazu sind jedoch eine
+Sicherheitseinführung und ein erhöhter Unkostenbeitrag notwendig, die wir noch
+festlegen müssen.
+
+Wir wollen aber lieber einen monatlichen Beitrag als Besucher masslos
+abzukassieren. Der Konsens ist, verschiedene Modelle zu erarbeiten/auszurechnen
+und dann zu probieren, welche bei den Besuchern am besten angenommen werden.
+
+# Namensfindung
+
+Yvo weist darauf hin, dass BAFALA vor Allem ein Arbeitstitel war und nicht
+zwingend so bleiben muss. Wir legten Yvo unseren gewählten Namen «Starship
+Factory» vor. Er findet den Namen gut.
+
+Wir erklären, dass wir das Wiki und die Mailingliste und dergleichen unter dem
+Namen «Starship Factory» veröffentlichen wollen, da der Zeitpunkt gekommen ist,
+an die Öffentlichkeit zu treten. Yvo weist darauf hin, dass wir den Namen mit
+den anderen Interessenten noch abklären sollten. Der offensichtliche Konflikt
+mit der Veröffentlichung unter einem Namen wurde allerdings nicht gelöst.
+
+# Kooperationen
+
+Yvo hat Kontakt zu Vereinen in Mulhouse, welche ebenfalls Makerspaces eröffnet
+haben. Diese haben sich mit der Stadtverwaltung geeinigt und können grosse
+Hallen benutzen und haben sogar die Möglichkeit, Aluminium zu giessen.
+Gemeinsame Projekte sind hier zu erwarten.
+
+Wir sollten ebenfalls ein paar Stiftungen kontaktieren, welche uns beim Aufbau
+des Clubs helfen könnten. Als Beispiel hier wurde die Stiftung «Stellwerk» am
+St.-Jakobs-Bahnhof genannt. Ebenfalls zu erforschen ist die Frage, wie wir
+gemeinnützig werden können. Das FabLab Zürich könnte uns hier weiter helfen.
+
+Es sind auch noch weitere Interessenten für den Club in der Warteschlange.
+Vorerst ist es wichtig, dass Yvo seine Arbeit erfolgreich beenden kann, danach
+sollten wir aber ein Treffen mit den Interessenten anberaumen, um einander
+kennen lernen zu können.
+
+# Räumlichkeiten
+
+In der unmittelbaren Umgebung von Yvos Atelier ist es möglich, für 300.- CHF im
+Monat einen kleinen Raum anzumieten. Dieser sollte ausreichen um die Geräte
+aufzustellen, welche wir so mitbringen, und bietet vor dem Raum in einer Art
+Gemeinschaftsraum noch zusätzlichen Platz um sich aufzuhalten und zu
+unterhalten. Das ergibt eine recht enge Atmosphäre, die aber noch im Rahmen
+liegen sollte, solange wir nicht von Mitgliedern überlaufen werden. Der Vorteil
+sind der geringe Preis und die _extrem_ zentrale Lage.
+
+Beim Messeplatz gibt es noch eine Gelegenheit, für ca. 6'000.- CHF im Monat in
+einem Raum von 200m² unterzukommen. Dazu bräuchten wir aber schon eher 1'000
+Mitglieder.
+
+# Todo-Liste
+
+Wir wollen folgende Punkte so ziemlich sofort nach dem Treffen erledigt
+bekommen:
+
+* [[Vereinskram/Statuten]] an Yvo senden, damit sie überarbeitet werden können
+* Doodle für das Treffen mit den anderen Interessenten
+* Wiki, Mailingliste und IRC-Channel öffentlich zugänglich machen/re-branden
+* Startseite mit Newsfeed einrichten
+* Tickettracker für weiteres einrichten
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index 00000000..132cc078
--- /dev/null
+++ b/Vereinskram/Sitzungen/index.mdwn
@@ -0,0 +1,8 @@
+Wir sitzen des Öfteren mal. Wenn wir dabei dann auch noch reden, notieren wir
+die wichtigen Punkte, damit nachvollziehbar ist, was wir wann tun.
+
+# 2013
+
+Der Beginn eines neuen Zeitalters.
+
+[[!map pages="Sitzungen/2013/*" show=title]]
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index 00000000..98f074dd
--- /dev/null
+++ b/Vereinskram/statuten.mdwn
@@ -0,0 +1,394 @@
+# Kriterien
+
+* Vereinszweck
+* Transparenz
+* Basisdemokratie?
+* Monatliche Meetings, Abstimmungen
+* Mitgliedsbeiträge
+* Mitgliedermodell
+* Wie viel Entscheidungsgewalt hat der Vorstand? Was müssen Präsident und Vize
+ minimal ohne Plenum entscheiden können? Wie kann man die Ämter attraktiv
+ gestalten für Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und denen es
+ dabei nicht um Macht geht?
+
+# Text
+
+## I. Name, Sitz und Zweck
+
+### Art. 1 Name, Sitz
+
+Unter dem Namen **Starship Factory** besteht ein Verein gemäss den
+Bestimmungen des Artikels 60 ff. des Schweizerischen
+Zivilgesetzbuches.
+
+Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
+
+### Art. 2 Zweck
+
+Der Verein bezweckt
+
+1. der Allgemeinheit einen Raum zu bieten, um ihre Kreativität
+ auszuleben;
+
+1. der Betrieb sowie die Anschaffung und Veräusserung von Geräten,
+ welche dazu bestimmt sind oder dazu verwendet werden können,
+ kreative Arbeiten auszuüben;
+
+1. die Herstellung und Veräusserung von Produkten, welche bei
+ kreativer Arbeit entstehen;
+
+1. die Bewirtschaftung des Vereinsraumes.
+
+Der Verein kann weitere Aktivitäten entfalten, welche dem Zwecke des
+Vereins dienen.
+
+### Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente
+
+Die reguläre Versammlung der Mitglieder kann über die Durchführung und
+Verwirklichung des Vereinszweckes Reglemente erlassen.
+
+Solange kein Reglement besteht, entscheidet die reguläre
+Mitgliederversammlung nach Ermessen über das Zusprechen von Leistungen
+im Rahmen des Vereinszweckes.
+
+## II. Mitgliedschaft
+
+### Art. 4 Erwerb
+
+Natürliche Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, sowie
+juristische Personen können auf das Gesuch hin als Vereinsmitglieder
+aufgenommen werden.
+
+Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne
+Angabe von Gründen ablehnen.
+
+Der Antragsteller kann zu Händen der regulären Mitgliederversammlung
+gegen den Vorstandsentscheid rekurrieren.
+
+### Art. 5 Austritt
+
+Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer
+Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales
+erfolgen.
+
+### Art. 6 Ausschluss
+
+Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen
+Verstössen gegen die allgemeine Ordnung bis zur nächsten regulären
+Mitgliederversammlung ein Hausverbot erteilen.
+
+Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über eine Rehabilitierung
+oder einen endgültigen Ausschluss des Mitgliedes.
+
+### Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen
+
+Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das
+Vereinsvermögen.
+
+## III. Mittel
+
+### Art. 8 Mitgliederbeitrag
+
+Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages
+verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären
+Mitgliederversammlung für das nächste Quartal festgelegt. Für
+natürliche und juristische Personen können unterschiedliche Beträge
+festgelegt werden.
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung kann entscheiden, aufgrund von
+persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne
+Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten
+können.
+
+### Art. 9 Weitere Mittel
+
+Weitere Mittel des Vereins werden aus Geld- und Sachspenden,
+ehrenamtlicher Mitarbeit, privaten und öffentlichen Beiträgen,
+freiwilligen Zuwendungen jeder Art und Erträgen aus den
+wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszweckes beschafft.
+
+### Art. 10 Haftung
+
+Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das
+Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die
+Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
+
+## IV. Organisation
+
+### Art. 11 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
+
+Die Arbeit des Vereins und des Vorstands findet soweit möglich unter
+Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Die Arbeit sollte daher nach
+den folgenden Kriterien dokumentiert werden:
+
+Die Dokumentation findet, sofern sie nicht mit Persönlichkeitsrechten
+in Konflikt steht, öffentlich statt; ansonsten muss sie zumindest
+allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Um die
+Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern zu schützen können die Daten
+dabei anonymisiert und aggregiert werden. Zugangsdaten wie
+Benutzernamen und Passworte dürfen ebenfalls von der Veröffentlichung
+ausserhalb des Vereins ausgeschlossen werden.
+
+Gleichermassen hat die Arbeit des Vereins unter denselben
+Öffentlichkeitskriterien stattzufinden und auch dokumentiert zu
+werden.
+
+Um die Vereinsräumlichkeiten und die Geräte des Vereins zu nutzen
+sowie die Dokumentation des Vereins und seiner Geräte zu lesen ist
+grundsätzlich keine Mitgliedschaft notwendig, diese können jedoch
+unter Umständen weiteren Restriktionen unterliegen (z.B. kann die
+Anwesenheit von Vereinsmitgliedern oder die Teilnahme an Einführungen
+sowie die Entrichtung von Unkostenbeiträgen gefordert werden), welche
+in speziellen Reglementen dargelegt werden.
+
+### Art. 12 Organe
+
+Die Organe des Vereins sind:
+
+* die reguläre Mitgliederversammlung;
+
+* der Vorstand;
+
+* die Kontrollstelle.
+
+### Art. 13 Mitgliederversammlung
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung findet in der Regel monatlich an
+einem bestimmten Wochentag statt. Die Mitgliederversammlung kann
+entscheiden, einzelne reguläre Versammlungen aufgrund von zu geringer
+zu erwartender Mitgliederanwesenheit (z.B. bei Schulferien) ausfallen
+zu lassen.
+
+Der Vorstand oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder können die
+Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen,
+welche innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens
+stattzufinden hat.
+
+Die Einberufung zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt
+per E-Mail spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstag und in der
+Einladung sind die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben. Der
+Zeitpunkt für die reguläre Mitgliederversammlung wird an der
+Versammlung im vorherigen Monat festgelegt und sofort auf der
+Mailingliste verkündet.
+
+TODO: erweiterte jährliche Mitgliederversammlung unterbringen.
+
+Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten
+Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Derartige Anträge sind in
+die Traktandenliste aufzunehmen, sofern sie der Allgemeinheit der
+Mitglieder rechtzeitig, das heisst spätestens 3 volle Tage vor dem
+Datum der nächsten Mitgliederversammlung, über die Mailingliste
+zugestellt worden sind.
+
+### Art. 14 Beschlussfähigkeit
+
+Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig
+von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig.
+
+### Art. 15 Traktanden
+
+Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten
+Verhandlungsgegenstände gefasst werden.
+
+### Art. 16 Stimmrecht
+
+Jedes Mitglied hat in der regulären Mitgliederversammlung eine Stimme.
+
+Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich
+dafür bezeichneten Vertreter aus.
+
+### Art. 17 Beschlussfassung
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem
+einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.
+
+Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei
+Vierteln der anwesenden Mitglieder.
+
+Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen
+Themen erfolgen offen.
+
+Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein
+Stimmrecht.
+
+### Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung
+
+Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren
+Befugnisse zu:
+
+* der Beschluss über anstehende Ausgaben und Anschaffungen sowie
+ andere Arten von Vertragsabschlüssen;
+
+* die Anweisung an den Vorstand zur Durchführung der Anschaffungen und
+ Ausgaben;
+
+* der Beschluss über die Veräusserung von Vereinsvermögen;
+
+* der Beschluss über die Rehabilitierung oder den endgültigen
+ Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
+
+* die Anweisung an den Vorstand über die Offenlegung und Dokumentation
+ von Stand und Abschluss von Verwaltungsvorgängen;
+
+* die Wahl der Mitglieder von Kommissionen, welche für festgelegte
+ Projekte bestellt werden.
+
+Des weiteren stehen der regulären Mitgliederversammlung folgende
+übertragbaren Befugnisse zu:
+
+* die Planung und Durchführung von Projekten und
+ Vereinsveranstaltungen;
+
+* die Beschlussfassung über die Anhebung oder die Beendigung von
+ Gerichtsverfahren sowie über den Abschluss von Verträgen.
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung kann dem Vorstand für spezifisch
+bezeichnete wiederkehrende Ausgaben wie Raummiete, Stromkosten,
+etc. in festgelegter Maximalhöhe einen dauerhaften Zahlungsauftrag
+erteilen.
+
+Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung
+sowie einberufene aussergewöhnliche Mitgliederversammlungen erhalten
+überdies folgende unübertragbaren Befugnisse:
+
+* Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und
+ des Voranschlages sowie die Entlastung des Vorstandes und der
+ Kontrollstelle;
+
+* Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, der Kontrollstelle und
+ der Kommissionen, welche von der Mitgliederversammlung gewählt
+ wurden;
+
+* Abänderung der Vereinsstatuten sowie Annahme oder Ablehnung von
+ durch den Vorstand vorgeschlagenen Änderungen des Vereinsreglements;
+
+* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation
+ des Vereinsvermögens;
+
+* Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die
+ Statuten vorbehalten sind.
+
+### Art. 19 Vorstand
+
+Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Revisor.
+
+Die Vorstandsmitglieder werden an einer speziell ausgezeichneten
+Jahresabschluss-Mitgliederversammlung einzeln in ihre Posten
+gewählt. Diese Versammlung muss mindestens 45 Tage im Voraus
+angekündigt werden und muss spätestens 15 Monate nach der
+vorangegangenen Jahresabschluss-Mitgliederversammlung stattfinden.
+
+Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte
+(z.B. Buchhalter, Sekretariatspersonal, Berater, usw.) erledigen
+lassen.
+
+### Art. 20 Amtsdauer
+
+Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt und
+sind wiederwählbar. Ersatzwahlen können mit mindestens 45 Tagen
+Vorankündigung an einer regulären Mitgliederversammlung durchgeführt
+werden.
+
+### Art. 21 Einberufung
+
+Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern.
+
+Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
+
+Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen. Sämtliche
+Aufgaben, welche der Vorstand übernimmt, müssen nachvollziehbar
+dokumentiert und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien
+publiziert werden. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufgaben welche
+durch Dritte erledigt werden. Verträge und Vereinbarungen mit Dritten
+sind schriftlich festzuhalten und nach Möglichkeit zu publizieren.
+
+### Art. 22 Beschlussfassung
+
+Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
+Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse und
+Wahlen mit einem absoluten Mehr der Vorstandsmitglieder.
+
+Beschlüsse über einen gestellten Antrag können auf dem
+Korrespondenzweg gefasst werden. Sämtliche Beschlüsse und Details
+sowie deren Durchführung sind zu dokumentieren und nach den allgemeinen
+Öffentlichkeitskriterien zu publizieren.
+
+### Art. 23 Traktanden
+
+Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände
+kann der Vorstand Beschlüsse fassen, sofern alle Vorstandsmitglieder
+zustimmen.
+
+### Art. 24 Befugnisse des Vorstandes
+
+Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der
+regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über:
+
+* die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung unter
+ Vorbehalt der Befugnisse selbiger;
+
+* Vertretung des Vereins gegenüber Dritten; der Präsident und die
+ Vorstandsmitglieder führen Kollektivunterschrift zu Zweien;
+
+* Einberufung der aussergewöhnlichen Mitgliederversammlung und der
+ Jahresabschluss-Mitgliederversammlung;
+
+* Aufnahme von Vereinsmitgliedern;
+
+* Durchführung des Hausrechts in den Vereinsräumen;
+
+* Ausarbeitung von Vorschlägen an die Jahresabschluss- oder
+ ausserordentliche Mitgliederversammlung für Änderungen an
+ Reglementen oder den Statuten.
+
+Der Vorstand darf Beschlüsse der Mitgliederversammlung dann zurückweisen, wenn
+sie den Statuten, dem Reglement oder geltenden Gesetzen widersprechen oder der
+finanzielle Ruin des Vereins als Folge des Beschlusses zu erwarten wäre.
+
+### Art. 25 Kontrollstelle
+
+Die Kontrollstelle prüft die Rechnungsführung des Vereins und hält
+unter Mitarbeit des Kassiers ständig die Dokumentation über die
+Finanzen aktuell. Sie erstattet ebenfalls jährlich zuhanden der
+Jahresabschluss-Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
+
+Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar.
+
+## V. Schlussbestimmungen
+
+### Art. 26 Auflösung, Liquidation
+
+Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür
+einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur
+Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 17 Abs. 2
+dieser Statuten.
+
+Im Fall dass der Verein liquidiert und dessen Vermögen in eine
+Stiftung mit ähnlichem oder gleichem Zweck übergeführt wird,
+entscheidet die Mitgliederversammlung über das Vorgehen auf Antrag des
+Vorstandes.
+
+Desgleichen auch im Fall der Fusion mit einer Institution, welche
+ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt. Der aus der Fusion
+hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen
+Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 11 dargelegt
+werden.
+
+### Art. 27 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins
+
+Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht
+und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung.
+
+Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines
+allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2
+lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks.
+
+### Art. 28 Inkrafttreten
+
+Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsverammlung zum dd. mmm
+yyyy genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
+
+# Quellen
+
+* [Statuten des SwissIX](http://www.swissix.ch/files/1213/6510/1396/articles.pdf)
+* [Statuten des R.A.I.F. e.V.](http://www.kabelsalat.ch/memberfiles/statuten/statuten_v5.pdf)