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[[!meta title="Ausserordentliche Mitgliedergeneralversammlung am 21.02.2017"]]
[[!meta license="[Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/)"]]
Am 21. Februar 2017 um 20 Uhr findet eine ausserordentliche Mitgliederversammlung der Starship Factory in den [Räumen der Starship Factory in Basel](https://www.starship-factory.ch/anfahrt/ "Anfahrtinformationen zur Starship Factory") statt.
## Wahl des Protokollführers
An dieser Stelle muss jemand gewählt werden, der aufschreibt, was alles gesagt
und getan wird.
## Wahl des Tagungspräsidenten
Es wird ein Tagungspräsident festgelegt, welcher für einen ordentlichen und effizienten Sitzungsablauf sorgt.
## Begrüssung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Gemäss den [[Statuten|Vereinskram/Statutenv1]] ist jede statutenkonform einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig. Erfüllen wir diese Anforderungen?
## Verabschiedung der Traktandenliste
Dies sind die Traktanden, welche besprochen werden:
[[!toc startlevel=2]]
Sind wir mit dieser Traktandenliste einverstanden?
## Anpassungen der Statuten des Vereins
Die im Rahmen der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 01. April 2016 erarbeiteten [[Änderungen der Statuten|Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3]] wurden erneut Angepasst, um den Logikfehler in Art. 33 zu beseitigen. Zu den bereits beschlosenen Änderungen wollen wir folgende Anpassungen anbringen:
im __Artikel 33__ soll der Satz umformuliert umformuliert:
Statt
>*Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.*
steht dort jetzt:
>*Erlaubt sind jedoch Anpassungen, welche den Sinn der Bestimmung nicht verändern, so wie z.B. Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.*
Das löst die Frage: sind nicht-singverändernde Anpassungen erlaubt oder sind singverändernde Anpassungen nicht erlaubt?
im __Artikel 34__ soll die kopierte Bestimmung gelöscht werden:
Statt
>*Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit (3/4 Mehrheit der Anwesenden), gemäss Art. 21 Abs.2 dieser Statuten.*
steht dort jetzt:
>*Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 21 Abs.2 dieser Statuten.*
Das sollte angepasst werden, weil weiter unten in Artikel 34 eine Bestimmung eingeführt wird, dass der Artikel nie wieder geändert werden darf. Wenn die 3/4-Mehrheit in Artikel 34 aufgenommen würde, dürften wir daraus nie eine 5/6-Mehrheit oder etwas anderes machen (z.B. 3/4-Mehrheit aller Vereinsmitglieder).
Die Änderungen betreffen einige _besonders schutzwürdige Artikel_, weshalb die Beschlussfassung über unsere [[zukünftigen Statuten|Vereinskram/Statutenv3a]] der schriftlichen Zustimmung aller Mitglieder über das [[Formular für genehmigungspflichtige Änderungen|Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3]] bedarf.
## Verabschiedung
Die anwesenden Mitglieder verabschieden sich bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Da nun alles gesagt ist, können wir wieder unseren regulären Basteltätigkeiten nachgehen! \o/
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