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[[!meta title="Ausserordentliche Mitgliedergeneralversammlung am 21.02.2017"]]
[[!meta license="[Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/)"]]

Am 21. Februar 2017 fand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung der Starship Factory in den [Räumen der Starship Factory in Basel](https://www.starship-factory.ch/anfahrt/ "Anfahrtinformationen zur Starship Factory") statt.

## Wahl des Protokollführers

Der Protokollführer wird einstimmig gewählt.

## Wahl des Tagungspräsidenten

Der Tagungspräsident wird einstimmig gewählt.

## Begrüssung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Es sind 8 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Gemäss den [[Statuten|Vereinskram/Statutenv1]] ist jede statutenkonform einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig. Diese Anforderung ist erfüllt.

## Verabschiedung der Traktandenliste

Dies sind die Traktanden, welche besprochen werden:

[[!toc startlevel=2]]

Alle Anwesenden sind mit der Traktandenliste einverstanden.

## Anpassungen der Statuten des Vereins

Die im Rahmen der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 01. April 2016 erarbeiteten [[Änderungen der Statuten|Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3]] wurden erneut Angepasst, um den Logikfehler in Art. 33 zu beseitigen. Zu den bereits beschlosenen Änderungen wollen wir folgende Anpassungen anbringen:

im __Artikel 33__ soll der Satz umformuliert umformuliert:

Statt

>*Erlaubt sind jedoch nicht sinnverändernde Anpassungen, wie Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.*

steht dort jetzt:

>*Erlaubt sind jedoch Anpassungen, welche den Sinn der Bestimmung nicht verändern, so wie z.B. Reihenfolge, Nummerierung oder Rechtschreibung.*

Das löst die Frage: sind nicht-singverändernde Anpassungen erlaubt oder sind singverändernde Anpassungen nicht erlaubt?

im __Artikel 34__ soll die kopierte Bestimmung gelöscht werden:

Statt

>*Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit (3/4 Mehrheit der Anwesenden), gemäss Art. 21 Abs.2 dieser Statuten.*

steht dort jetzt:

>*Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 21 Abs.2 dieser Statuten.*

Das sollte angepasst werden, weil weiter unten in Artikel 34 eine Bestimmung eingeführt wird, dass der Artikel nie wieder geändert werden darf. Wenn die 3/4-Mehrheit in Artikel 34 aufgenommen würde, dürften wir daraus nie eine 5/6-Mehrheit oder etwas anderes machen (z.B. 3/4-Mehrheit aller Vereinsmitglieder).

Die Änderungen betreffen einige _besonders schutzwürdige Artikel_, weshalb die Beschlussfassung über unsere [[zukünftigen Statuten|Vereinskram/Statutenv3a]] der schriftlichen Zustimmung aller Mitglieder über das [[Formular für genehmigungspflichtige Änderungen|Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3]] bedarf.

Es wird darüber abgestimmt ob die neuen Statuten inklusive der oben genannten Änderungen in Kraft treten sollen, so wie sie der Mitgliederversammlung vorgelegt wurden. Die Änderungen werden einstimmig angenommen.

Dieser Beschluss wird erst gültig mit der schriftlichen Zustimmung aller Mitglieder. Der Vorstand übernimmt den die Aufgabe, diese Unterschriften einzuholen.

## Verabschiedung

Die anwesenden Mitglieder verabschieden sich bis zur nächsten Mitgliederversammlung.