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authorCaoimhe Chaos <caoimhechaos@protonmail.com>2013-07-26 03:21:37 +0200
committerCaoimhe Chaos <caoimhechaos@protonmail.com>2013-07-26 03:21:37 +0200
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einem Unterverzeichnis leben, damit es nicht so ausartet.
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diff --git a/Vereinskram/statuten.mdwn b/Vereinskram/statuten.mdwn
new file mode 100644
index 00000000..98f074dd
--- /dev/null
+++ b/Vereinskram/statuten.mdwn
@@ -0,0 +1,394 @@
+# Kriterien
+
+* Vereinszweck
+* Transparenz
+* Basisdemokratie?
+* Monatliche Meetings, Abstimmungen
+* Mitgliedsbeiträge
+* Mitgliedermodell
+* Wie viel Entscheidungsgewalt hat der Vorstand? Was müssen Präsident und Vize
+ minimal ohne Plenum entscheiden können? Wie kann man die Ämter attraktiv
+ gestalten für Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und denen es
+ dabei nicht um Macht geht?
+
+# Text
+
+## I. Name, Sitz und Zweck
+
+### Art. 1 Name, Sitz
+
+Unter dem Namen **Starship Factory** besteht ein Verein gemäss den
+Bestimmungen des Artikels 60 ff. des Schweizerischen
+Zivilgesetzbuches.
+
+Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
+
+### Art. 2 Zweck
+
+Der Verein bezweckt
+
+1. der Allgemeinheit einen Raum zu bieten, um ihre Kreativität
+ auszuleben;
+
+1. der Betrieb sowie die Anschaffung und Veräusserung von Geräten,
+ welche dazu bestimmt sind oder dazu verwendet werden können,
+ kreative Arbeiten auszuüben;
+
+1. die Herstellung und Veräusserung von Produkten, welche bei
+ kreativer Arbeit entstehen;
+
+1. die Bewirtschaftung des Vereinsraumes.
+
+Der Verein kann weitere Aktivitäten entfalten, welche dem Zwecke des
+Vereins dienen.
+
+### Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente
+
+Die reguläre Versammlung der Mitglieder kann über die Durchführung und
+Verwirklichung des Vereinszweckes Reglemente erlassen.
+
+Solange kein Reglement besteht, entscheidet die reguläre
+Mitgliederversammlung nach Ermessen über das Zusprechen von Leistungen
+im Rahmen des Vereinszweckes.
+
+## II. Mitgliedschaft
+
+### Art. 4 Erwerb
+
+Natürliche Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, sowie
+juristische Personen können auf das Gesuch hin als Vereinsmitglieder
+aufgenommen werden.
+
+Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne
+Angabe von Gründen ablehnen.
+
+Der Antragsteller kann zu Händen der regulären Mitgliederversammlung
+gegen den Vorstandsentscheid rekurrieren.
+
+### Art. 5 Austritt
+
+Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer
+Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales
+erfolgen.
+
+### Art. 6 Ausschluss
+
+Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen
+Verstössen gegen die allgemeine Ordnung bis zur nächsten regulären
+Mitgliederversammlung ein Hausverbot erteilen.
+
+Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über eine Rehabilitierung
+oder einen endgültigen Ausschluss des Mitgliedes.
+
+### Art. 7 Anspruch auf das Vereinsvermögen
+
+Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das
+Vereinsvermögen.
+
+## III. Mittel
+
+### Art. 8 Mitgliederbeitrag
+
+Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages
+verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären
+Mitgliederversammlung für das nächste Quartal festgelegt. Für
+natürliche und juristische Personen können unterschiedliche Beträge
+festgelegt werden.
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung kann entscheiden, aufgrund von
+persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne
+Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten
+können.
+
+### Art. 9 Weitere Mittel
+
+Weitere Mittel des Vereins werden aus Geld- und Sachspenden,
+ehrenamtlicher Mitarbeit, privaten und öffentlichen Beiträgen,
+freiwilligen Zuwendungen jeder Art und Erträgen aus den
+wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszweckes beschafft.
+
+### Art. 10 Haftung
+
+Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das
+Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die
+Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
+
+## IV. Organisation
+
+### Art. 11 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
+
+Die Arbeit des Vereins und des Vorstands findet soweit möglich unter
+Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Die Arbeit sollte daher nach
+den folgenden Kriterien dokumentiert werden:
+
+Die Dokumentation findet, sofern sie nicht mit Persönlichkeitsrechten
+in Konflikt steht, öffentlich statt; ansonsten muss sie zumindest
+allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Um die
+Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern zu schützen können die Daten
+dabei anonymisiert und aggregiert werden. Zugangsdaten wie
+Benutzernamen und Passworte dürfen ebenfalls von der Veröffentlichung
+ausserhalb des Vereins ausgeschlossen werden.
+
+Gleichermassen hat die Arbeit des Vereins unter denselben
+Öffentlichkeitskriterien stattzufinden und auch dokumentiert zu
+werden.
+
+Um die Vereinsräumlichkeiten und die Geräte des Vereins zu nutzen
+sowie die Dokumentation des Vereins und seiner Geräte zu lesen ist
+grundsätzlich keine Mitgliedschaft notwendig, diese können jedoch
+unter Umständen weiteren Restriktionen unterliegen (z.B. kann die
+Anwesenheit von Vereinsmitgliedern oder die Teilnahme an Einführungen
+sowie die Entrichtung von Unkostenbeiträgen gefordert werden), welche
+in speziellen Reglementen dargelegt werden.
+
+### Art. 12 Organe
+
+Die Organe des Vereins sind:
+
+* die reguläre Mitgliederversammlung;
+
+* der Vorstand;
+
+* die Kontrollstelle.
+
+### Art. 13 Mitgliederversammlung
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung findet in der Regel monatlich an
+einem bestimmten Wochentag statt. Die Mitgliederversammlung kann
+entscheiden, einzelne reguläre Versammlungen aufgrund von zu geringer
+zu erwartender Mitgliederanwesenheit (z.B. bei Schulferien) ausfallen
+zu lassen.
+
+Der Vorstand oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder können die
+Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen,
+welche innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens
+stattzufinden hat.
+
+Die Einberufung zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt
+per E-Mail spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstag und in der
+Einladung sind die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben. Der
+Zeitpunkt für die reguläre Mitgliederversammlung wird an der
+Versammlung im vorherigen Monat festgelegt und sofort auf der
+Mailingliste verkündet.
+
+TODO: erweiterte jährliche Mitgliederversammlung unterbringen.
+
+Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten
+Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Derartige Anträge sind in
+die Traktandenliste aufzunehmen, sofern sie der Allgemeinheit der
+Mitglieder rechtzeitig, das heisst spätestens 3 volle Tage vor dem
+Datum der nächsten Mitgliederversammlung, über die Mailingliste
+zugestellt worden sind.
+
+### Art. 14 Beschlussfähigkeit
+
+Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig
+von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig.
+
+### Art. 15 Traktanden
+
+Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten
+Verhandlungsgegenstände gefasst werden.
+
+### Art. 16 Stimmrecht
+
+Jedes Mitglied hat in der regulären Mitgliederversammlung eine Stimme.
+
+Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich
+dafür bezeichneten Vertreter aus.
+
+### Art. 17 Beschlussfassung
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem
+einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.
+
+Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei
+Vierteln der anwesenden Mitglieder.
+
+Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen
+Themen erfolgen offen.
+
+Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein
+Stimmrecht.
+
+### Art. 18 Befugnisse der Mitgliederversammlung
+
+Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren
+Befugnisse zu:
+
+* der Beschluss über anstehende Ausgaben und Anschaffungen sowie
+ andere Arten von Vertragsabschlüssen;
+
+* die Anweisung an den Vorstand zur Durchführung der Anschaffungen und
+ Ausgaben;
+
+* der Beschluss über die Veräusserung von Vereinsvermögen;
+
+* der Beschluss über die Rehabilitierung oder den endgültigen
+ Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
+
+* die Anweisung an den Vorstand über die Offenlegung und Dokumentation
+ von Stand und Abschluss von Verwaltungsvorgängen;
+
+* die Wahl der Mitglieder von Kommissionen, welche für festgelegte
+ Projekte bestellt werden.
+
+Des weiteren stehen der regulären Mitgliederversammlung folgende
+übertragbaren Befugnisse zu:
+
+* die Planung und Durchführung von Projekten und
+ Vereinsveranstaltungen;
+
+* die Beschlussfassung über die Anhebung oder die Beendigung von
+ Gerichtsverfahren sowie über den Abschluss von Verträgen.
+
+Die reguläre Mitgliederversammlung kann dem Vorstand für spezifisch
+bezeichnete wiederkehrende Ausgaben wie Raummiete, Stromkosten,
+etc. in festgelegter Maximalhöhe einen dauerhaften Zahlungsauftrag
+erteilen.
+
+Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung
+sowie einberufene aussergewöhnliche Mitgliederversammlungen erhalten
+überdies folgende unübertragbaren Befugnisse:
+
+* Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und
+ des Voranschlages sowie die Entlastung des Vorstandes und der
+ Kontrollstelle;
+
+* Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, der Kontrollstelle und
+ der Kommissionen, welche von der Mitgliederversammlung gewählt
+ wurden;
+
+* Abänderung der Vereinsstatuten sowie Annahme oder Ablehnung von
+ durch den Vorstand vorgeschlagenen Änderungen des Vereinsreglements;
+
+* Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation
+ des Vereinsvermögens;
+
+* Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder die
+ Statuten vorbehalten sind.
+
+### Art. 19 Vorstand
+
+Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Revisor.
+
+Die Vorstandsmitglieder werden an einer speziell ausgezeichneten
+Jahresabschluss-Mitgliederversammlung einzeln in ihre Posten
+gewählt. Diese Versammlung muss mindestens 45 Tage im Voraus
+angekündigt werden und muss spätestens 15 Monate nach der
+vorangegangenen Jahresabschluss-Mitgliederversammlung stattfinden.
+
+Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte
+(z.B. Buchhalter, Sekretariatspersonal, Berater, usw.) erledigen
+lassen.
+
+### Art. 20 Amtsdauer
+
+Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt und
+sind wiederwählbar. Ersatzwahlen können mit mindestens 45 Tagen
+Vorankündigung an einer regulären Mitgliederversammlung durchgeführt
+werden.
+
+### Art. 21 Einberufung
+
+Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern.
+
+Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
+
+Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen. Sämtliche
+Aufgaben, welche der Vorstand übernimmt, müssen nachvollziehbar
+dokumentiert und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien
+publiziert werden. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufgaben welche
+durch Dritte erledigt werden. Verträge und Vereinbarungen mit Dritten
+sind schriftlich festzuhalten und nach Möglichkeit zu publizieren.
+
+### Art. 22 Beschlussfassung
+
+Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
+Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse und
+Wahlen mit einem absoluten Mehr der Vorstandsmitglieder.
+
+Beschlüsse über einen gestellten Antrag können auf dem
+Korrespondenzweg gefasst werden. Sämtliche Beschlüsse und Details
+sowie deren Durchführung sind zu dokumentieren und nach den allgemeinen
+Öffentlichkeitskriterien zu publizieren.
+
+### Art. 23 Traktanden
+
+Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände
+kann der Vorstand Beschlüsse fassen, sofern alle Vorstandsmitglieder
+zustimmen.
+
+### Art. 24 Befugnisse des Vorstandes
+
+Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der
+regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über:
+
+* die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung unter
+ Vorbehalt der Befugnisse selbiger;
+
+* Vertretung des Vereins gegenüber Dritten; der Präsident und die
+ Vorstandsmitglieder führen Kollektivunterschrift zu Zweien;
+
+* Einberufung der aussergewöhnlichen Mitgliederversammlung und der
+ Jahresabschluss-Mitgliederversammlung;
+
+* Aufnahme von Vereinsmitgliedern;
+
+* Durchführung des Hausrechts in den Vereinsräumen;
+
+* Ausarbeitung von Vorschlägen an die Jahresabschluss- oder
+ ausserordentliche Mitgliederversammlung für Änderungen an
+ Reglementen oder den Statuten.
+
+Der Vorstand darf Beschlüsse der Mitgliederversammlung dann zurückweisen, wenn
+sie den Statuten, dem Reglement oder geltenden Gesetzen widersprechen oder der
+finanzielle Ruin des Vereins als Folge des Beschlusses zu erwarten wäre.
+
+### Art. 25 Kontrollstelle
+
+Die Kontrollstelle prüft die Rechnungsführung des Vereins und hält
+unter Mitarbeit des Kassiers ständig die Dokumentation über die
+Finanzen aktuell. Sie erstattet ebenfalls jährlich zuhanden der
+Jahresabschluss-Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
+
+Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar.
+
+## V. Schlussbestimmungen
+
+### Art. 26 Auflösung, Liquidation
+
+Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür
+einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur
+Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 17 Abs. 2
+dieser Statuten.
+
+Im Fall dass der Verein liquidiert und dessen Vermögen in eine
+Stiftung mit ähnlichem oder gleichem Zweck übergeführt wird,
+entscheidet die Mitgliederversammlung über das Vorgehen auf Antrag des
+Vorstandes.
+
+Desgleichen auch im Fall der Fusion mit einer Institution, welche
+ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt. Der aus der Fusion
+hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen
+Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 11 dargelegt
+werden.
+
+### Art. 27 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins
+
+Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht
+und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung.
+
+Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines
+allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2
+lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks.
+
+### Art. 28 Inkrafttreten
+
+Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsverammlung zum dd. mmm
+yyyy genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
+
+# Quellen
+
+* [Statuten des SwissIX](http://www.swissix.ch/files/1213/6510/1396/articles.pdf)
+* [Statuten des R.A.I.F. e.V.](http://www.kabelsalat.ch/memberfiles/statuten/statuten_v5.pdf)