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diff --git a/Statuten/index.mdwn b/Statuten/index.mdwn index 48e0f7c3..5a86da98 100644 --- a/Statuten/index.mdwn +++ b/Statuten/index.mdwn @@ -322,7 +322,7 @@ Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der  regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über:  * die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung unter -  Vorbehalt der Befugnisse der Vereinsversammlung; +  Vorbehalt der Befugnisse selbiger;  * Vertretung des Vereins gegenüber Dritten; der Präsident und die    Vorstandsmitglieder führen Kollektivunterschrift zu Zweien; @@ -352,13 +352,13 @@ Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar.  ### Art. 26 Auflösung, Liquidation  Die Auflösung des Vereins kann nur von enier ausschliesslich hierfür -einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Zur +einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur  Beschlussfassung bedarf es einer Stimenmehrheit gemäss Art. 17 Abs. 2  dieser Statuten.  Im Fall dass der Verein liquidiert und dessen Vermögen in eine  Stiftung mit ähnlichem oder gleichem Zweck übergeführt wird, -entscheidet die Vereinsversammlung über das Vorgehen auf Antrag des +entscheidet die Mitgliederversammlung über das Vorgehen auf Antrag des  Vorstandes.  Desgleichen auch im Fall der Fusion mit einer Institution, welche @@ -372,7 +372,7 @@ werden.  Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht  und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung. -Die Vereinsversammlung entscheidet über die Verwendung eines +Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines  allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2  lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks.  | 
