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+++ b/Vereinskram/statutenv1.mdwn
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-[[!toc startlevel=1 levels=3]]
[[!meta title="Statuten der Starship Factory"]]
-# I. Name, Sitz und Zweck
+[[!toc startlevel=2 levels=3]]
-## Art. 1 Name, Sitz
+## I. Name, Sitz und Zweck
+
+### Art. 1 Name, Sitz
Unter dem Namen **Starship Factory** besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen des Artikels 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
-## Art. 2 Zweck
+### Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt
@@ -20,15 +21,15 @@ Der Verein bezweckt
Der Verein kann weitere Aktivitäten entfalten, welche dem Zwecke des Vereins dienen.
-## Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente
+### Art. 3 Verwirklichung des Zweckes / Reglemente
Die reguläre Versammlung der Mitglieder kann über die Durchführung und Verwirklichung des Vereinszweckes Reglemente erlassen.
Solange kein Reglement besteht, entscheidet die reguläre Mitgliederversammlung nach Ermessen über das Zusprechen von Leistungen im Rahmen des Vereinszweckes.
-# II. Mitgliedschaft
+## II. Mitgliedschaft
-## Art. 4 Erwerb
+### Art. 4 Erwerb
Natürliche Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, sowie juristische Personen können auf das Gesuch hin als Vereinsmitglieder aufgenommen werden.
@@ -36,7 +37,7 @@ Die reguläre Mitgliederversammlung bekommt alle Mitgliedsanträge vorgelegt und
*Erläuterungen: Das Vereinsrecht sieht vor, dass man rechtlich stichhaltige Gründe für das Ablehnen eines Mitgliedsantrages angeben muss, solange nicht «ohne Angaben von Gründen» festgelegt wird. Siehe Art. 8 (Ausschluss) für mehr Details.*
-## Art. 5 Ehrenmitglieder
+### Art. 5 Ehrenmitglieder
Die reguläre Mitgliederversammlung kann Dritte zu Ehrenmitgliedern ernennen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
@@ -47,7 +48,7 @@ Ehrenmitglieder dürfen ein Benutzerkonto mit Zugriff auf die Vereinsressourcen
Ehrenmitglieder sind aufgrund ihrer persönlichen Situation vom Mitgliedsbeitrag befreit und haben kein Stimmrecht.
-## Art. 6 Gönner
+### Art. 6 Gönner
Gönner sind natürliche oder juristische Personen, die sich an der Verfolgung des Vereinszwecks durch regelmässige finanzielle Zuwendungen beteiligen.
@@ -57,13 +58,13 @@ Gönner können mit schriftlicher oder mündlicher Mitteilung an den Vorstand je
Gönnermitglieder besitzen im Verein kein Stimm- oder Wahlrecht.
-## Art. 7 Austritt
+### Art. 7 Austritt
Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich auf das Ende des Quartales erfolgen.
*Erläuterungen: quartalsweise Kündigungen sind ein Kompromiss zwischen der finanziellen Sicherheit des Vereins und der finanziellen Planungssicherheit der Mitglieder. Der Verein darf seine Beiträge nur quartalsweise anpassen, aber Mitglieder dürfen dann auch nicht häufiger austreten, damit die Existenz des Vereins nicht gefährdet wird.*
-## Art. 8 Ausschluss
+### Art. 8 Ausschluss
Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied bei groben oder fahrlässigen Verstössen gegen die allgemeine Ordnung bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung ein Hausverbot erteilen.
@@ -71,29 +72,29 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über eine Rehabilitierung oder einen
*Erläuterungen: [Artikel 72 des Zivilgesetzbuches](http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a72) fordert, dass Ausschliessungen entweder von den Statuten geregelt ohne Angabe von Gründen erfolgen, oder unter einer Liste von Gründen erfolgen können, oder alternativ «aus wichtigen Gründen». Diese Gründe zu definieren könnte sehr kompliziert werden. Wir legen das Vertrauen in die Hand der Mitgliederversammlung, Mitglieder nicht aus fadenscheinigen Gründen auszuschliessen.*
-## Art. 9 Anspruch auf das Vereinsvermögen
+### Art. 9 Anspruch auf das Vereinsvermögen
Die Vereinsmitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
-# III. Mittel
+## III. Mittel
-## Art. 10 Mitgliederbeitrag
+### Art. 10 Mitgliederbeitrag
Jedes Mitglied ist zur Zahlung des monatlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der regulären Mitgliederversammlung für das nächste Quartal festgelegt. Für natürliche und juristische Personen können unterschiedliche Beträge festgelegt werden.
Die reguläre Mitgliederversammlung kann entscheiden, aufgrund von persönlich vorgetragenen Kriterien den Mitgliederbeitrag für einzelne Mitglieder zu reduzieren, wenn diese den vollen Betrag nicht aufbieten können.
-## Art. 11 Weitere Mittel
+### Art. 11 Weitere Mittel
Weitere Mittel des Vereins werden aus Geld- und Sachspenden, ehrenamtlicher Mitarbeit, privaten und öffentlichen Beiträgen, freiwilligen Zuwendungen jeder Art und Erträgen aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszweckes beschafft.
-## Art. 12 Haftung
+### Art. 12 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
-# IV. Organisation
+## IV. Organisation
-## Art. 13 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
+### Art. 13 Allgemeine Öffentlichkeitskriterien
Die Arbeit des Vereins und des Vorstands findet soweit möglich unter Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Die Arbeit sollte daher nach den folgenden Kriterien dokumentiert werden:
@@ -103,7 +104,7 @@ Gleichermassen hat die Arbeit des Vereins unter denselben Öffentlichkeitskriter
Um die Vereinsräumlichkeiten und die Geräte des Vereins zu nutzen sowie die Dokumentation des Vereins und seiner Geräte zu lesen ist grundsätzlich keine Mitgliedschaft notwendig, diese können jedoch unter Umständen weiteren Restriktionen unterliegen (z.B. kann die Anwesenheit von Vereinsmitgliedern oder die Teilnahme an Einführungen sowie die Entrichtung von Unkostenbeiträgen gefordert werden), welche in speziellen Reglementen dargelegt werden.
-## Art. 14 Organe
+### Art. 14 Organe
Die Organe des Vereins sind:
@@ -111,7 +112,7 @@ Die Organe des Vereins sind:
* der Vorstand;
* die Kontrollstelle.
-## Art. 15 Mitgliederversammlung
+### Art. 15 Mitgliederversammlung
Die reguläre Mitgliederversammlung findet in der Regel monatlich an einem bestimmten Wochentag statt. Die Mitgliederversammlung kann entscheiden, einzelne reguläre Versammlungen aufgrund von zu geringer zu erwartender Mitgliederanwesenheit (z.B. bei Schulferien) ausfallen zu lassen.
@@ -123,23 +124,23 @@ Darüber hinaus besteht eine Jahresabschluss-Mitgliederversammlung, welche die E
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Derartige Anträge sind in die Traktandenliste aufzunehmen, sofern sie der Allgemeinheit der Mitglieder rechtzeitig, das heisst spätestens 3 volle Tage vor dem Datum der nächsten Mitgliederversammlung, über die Mailingliste zugestellt worden sind.
-## Art. 16 Beschlussfähigkeit
+### Art. 16 Beschlussfähigkeit
Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig.
*Erläuterungen: da wir derzeit noch keine nennenswerte Anzahl an Mitgliedern haben, haben wir hier noch keine Werte festgelegt, um die Beschlussfähigkeit nicht zu beeinträchtigen und schnell handeln zu können. Haben wir erst genug Mitglieder, sollte dieser Artikel angepasst werden.*
-## Art. 17 Traktanden
+### Art. 17 Traktanden
Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten Verhandlungsgegenstände gefasst werden.
-## Art. 18 Stimmrecht
+### Art. 18 Stimmrecht
Jedes Mitglied hat in der regulären Mitgliederversammlung eine Stimme.
Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich dafür bezeichneten Vertreter aus.
-## Art. 19 Beschlussfassung
+### Art. 19 Beschlussfassung
Die reguläre Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.
@@ -149,7 +150,7 @@ Personenwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen zu anderen Themen erfolge
Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht.
-## Art. 20 Befugnisse der Mitgliederversammlung
+### Art. 20 Befugnisse der Mitgliederversammlung
Der regulären Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbaren Befugnisse zu:
@@ -177,7 +178,7 @@ Die speziell ausgezeichnete Jahresabschluss-Mitgliederversammlung sowie einberuf
*Erläuterungen: Das Plenum kann den Vorstand zur Durchführung beliebiger Zahlungen anweisen, nicht nur wiederkehrender. Der Artikel erwähnt wiederkehrende Zahlungen aus dem Grund, dass diese nicht für jede Zahlung neu in Auftrag gegeben werden müssen.*
-## Art. 21 Vorstand
+### Art. 21 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Optimisten.
@@ -185,11 +186,11 @@ Die Vorstandsmitglieder werden an einer speziell ausgezeichneten Jahresabschluss
Der Vorstand kann administrative und operative Aufgaben durch Dritte (z.B. Buchhalter, Sekretariatspersonal, Berater, usw.) erledigen lassen.
-## Art. 22 Amtsdauer
+### Art. 22 Amtsdauer
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt und sind wiederwählbar. Ersatzwahlen können mit mindestens 45 Tagen Vorankündigung an einer regulären Mitgliederversammlung durchgeführt werden.
-## Art. 23 Einberufung
+### Art. 23 Einberufung
Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern.
@@ -197,17 +198,17 @@ Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen. Sämtliche Aufgaben, welche der Vorstand übernimmt, müssen nachvollziehbar dokumentiert und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien publiziert werden. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufgaben welche durch Dritte erledigt werden. Verträge und Vereinbarungen mit Dritten sind schriftlich festzuhalten und nach Möglichkeit zu publizieren.
-## Art. 24 Beschlussfassung
+### Art. 24 Beschlussfassung
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse und Wahlen mit einem absoluten Mehr der Vorstandsmitglieder.
Beschlüsse über einen gestellten Antrag können auf dem Korrespondenzweg gefasst werden. Sämtliche Beschlüsse und Details sowie deren Durchführung sind zu dokumentieren und nach den allgemeinen Öffentlichkeitskriterien zu publizieren.
-## Art. 25 Traktanden
+### Art. 25 Traktanden
Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände kann der Vorstand Beschlüsse fassen, sofern alle Vorstandsmitglieder zustimmen.
-## Art. 26 Befugnisse des Vorstandes
+### Art. 26 Befugnisse des Vorstandes
Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der regulären Mitgliederversammlung übertragen werden, insbesondere über:
@@ -220,19 +221,19 @@ Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, welche ihm von der regulär
Der Vorstand darf Beschlüsse der Mitgliederversammlung dann zurückweisen, wenn sie den Statuten, dem Reglement oder geltenden Gesetzen widersprechen oder der finanzielle Ruin des Vereins als Folge des Beschlusses zu erwarten wäre.
-## Art. 27 Kontrollstelle
+### Art. 27 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle prüft die Rechnungsführung des Vereins und hält unter Mitarbeit des Kassiers ständig die Dokumentation über die Finanzen aktuell. Sie erstattet ebenfalls jährlich zuhanden der Jahresabschluss-Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
Die Kontrollstelle wird jährlich neu gewählt. Sie ist wiederwählbar.
-# V. Schlussbestimmungen
+## V. Schlussbestimmungen
-## Art. 28 Besonders schutzwürdige Artikel
+### Art. 28 Besonders schutzwürdige Artikel
Eine Änderung dieser Statuten, welche die Artikel 8, 10 Absatz 2, 13, 14, 18, 19, 20, 26 Absatz 2, 28 sowie 29 oder die in den genannten Artikeln festgelegten Bestimmungen berührt, erfordert die schriftliche Zustimmung sämtlicher stimmberechtigter Vereinsmitglieder.
-## Art. 29 Auflösung, Liquidation
+### Art. 29 Auflösung, Liquidation
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit gemäss Art. 19 Abs. 2 dieser Statuten.
@@ -240,17 +241,17 @@ Im Fall dass der Verein liquidiert und dessen Vermögen in eine Stiftung mit äh
Desgleichen auch im Fall der Fusion mit einer Institution, welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt. Der aus der Fusion hervorgehende Verein muss dieselben allgemeinen Öffentlichkeitskriterien erfüllen, welche unter Art. 13 dargelegt werden.
-## Art. 30 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins
+### Art. 30 Liquidation im Falle der Auflösung des Vereins
Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Aktivenüberschusses unter Berücksichtigung des in Art. 2 lit. b dieser Statuten festgelegten Vereinszwecks.
-## Art. 31 Inkrafttreten
+### Art. 31 Inkrafttreten
Diese Statuten sind anlässlich der regulären Mitgliederversammlung zum 10. Februar 2017 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden.
-# Quellen
+## Quellen
* [Statuten des SwissIX](http://www.swissix.ch/files/1213/6510/1396/articles.pdf)
* [Statuten des R.A.I.F. e.V.](http://www.kabelsalat.ch/memberfiles/statuten/statuten_v5.pdf)