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-rw-r--r-- | Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn | 2 |
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diff --git a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn index 2946ad6b..b354f80d 100644 --- a/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn +++ b/Vereinskram/Genehmigung_der_Statutenv3.mdwn @@ -72,7 +72,7 @@ Mitglieder haben für Beschlüsse, welche sie selbst betreffen, kein Stimmrecht. <table><tr><td width="33%"><i class="fa fa-square-o"> ich stimme zu</i></td><td width="33%"> </td><td width="33%"><i class="fa fa-circle-thin"> ich lehne ab</i></td></tr></table> ## Art. <mark>34</mark> Auflösung, Fusion -Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit <mark>(3/4 Mehrheit der Anwesenden)</mark>, gemäss Art.<mark>21</mark> Abs.2 dieser Statuten.<br/> +Die Auflösung kann nur in einer ausschliesslich hierfür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit, gemäss Art.<mark>21</mark> Abs.2 dieser Statuten.<br/> <mark>Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Vereinsvermögen und Inventar einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder aufgrund öffentlichen Zwecks von der Steuer befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.<br/> Die Verteilung des Vereinsvermögens auf die Mitglieder ist ausgeschlossen.<br/> |